2. Bebauungsplanänderung "Kaltenberg - Schüleinstraße", Verz.-Nr. 3.07 - Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

In seiner Sitzung am 25.03.2021 beschloss der Gemeinderat der Gemeinde Geltendorf die 2. Änderung des Bebauungsplans „Kaltenberg – Schüleinstraße“, Verz.-Nr. 3.07. Die Verwaltung wurde ermächtigt, einen geeigneten Planer mit der Erstellung eines Entwurfs zu beauftragen.

Das Planungsbüro hat in Abstimmung mit der Verwaltung die Planunterlagen (Planzeichnung mit Satzungstext und Begründung) zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg – Schüleinstraße“ inhaltlich ausgearbeitet. Dieser Entwurf muss nun vom Gemeinderat gebilligt werden, um im Anschluss daran die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB nach den gesetzlichen Vorgaben zur 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ durchführen zu können.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf der Satzung der Gemeinde Geltendorf über die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ in der Fassung vom 29.07.2021, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung.

  2. Zum Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 3.07 „Kaltenberg - Schüleinstraße“ ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB, durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2021 16:15 Uhr