Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 12.07.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Nachdem mit Gemeinderats-Beschluss vom 15.06.2022 die Aufhebung des o.g. Bebauungsplanes abgelehnt wurde, beantragt der Eigentümer von Flurnummer 1689/10, Gemarkung Geltendorf die Änderung des Bebauungsplans hinsichtlich seines Grundstücks (Schulstraße 36).  Ziel ist „ein Anbau an das bestehende Haus um ca. 6-9 Meter mit integrierter Garage, in westlicher Richtung (zur Schulstraße). Ziel dahinter ist es zwei getrennte Wohneinheiten zur Familiengründung zu schaffen und so den vorhandenen Platz optimal zu nutzen.“
Grundsätzlich ist eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Beschluss

Der Tagesordnungspunkt wird vertragt bis vollständige Unterlagen vorliegen.  

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:32 Uhr