Antrag auf Änderung des Bebauungsplans "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - Erneute Behandlung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 06.09.2022

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Die in der Sitzung am 12.07.2022 geforderten Unterlagen liegen nunmehr vor. Es werden zwei Varianten (siehe Anlage zum Tagesordnungspunkt) vorgeschlagen:
1. Variante: Verschiebung um 7 Meter Richtung Westen. Die Autogarage würde sich im Gebäude befinden. (Blaue Linie ist Hausanbau)
2. Variante: Verschiebung um 4 Meter Anbau Richtung Westen und nebendran eine Doppelgarage. (Blaue Linien sind Hausbau und rote Linien sind Garage) 
In beiden Varianten ist die Öffnung der Garage in Richtung Einfahrt geplant.
Es wird nochmals darauf hingewiesen, dass grundsätzlich eine sinnvolle Nachverdichtung positiv zu bewerten ist, gerade vor dem Hintergrund, dass dadurch keine Außenbereichsflächen entwickelt / versiegelt werden müssen (§ 1 Abs. 6 Baugesetzbuch (BauGB)).
Allerdings stellt die Änderung eines Bebauungsplanes wegen eines einzelnen Vorhabens / Grundstücks in der Regel eine unzulässige „Briefmarkenplanung“ dar (§ 1 Abs. 3 Satz 1, Satz 2 Halbsatz 1, Abs. 5 Satz 1 BauGB). 
Es sollte daher bei einer Änderung des Bebauungsplanes der gesamte Geltungsbereich hinsichtlich sinnvoller Nachverdichtungsmöglichkeiten überprüft werden. Sollte eine Nachverdichtung lediglich für das Grundstück des Antragstellers möglich sein, sind die Kosten des Verfahrens durch den Antragsteller zu tragen und im Vorfeld der Änderung in einem städtebaulichen Vertrag zu regeln.

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss empfiehlt dem Gemeinderat folgenden Beschluss:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplans Geltendorf – Schulstraße III, Verzeichnisnummer 1.14 bezüglich Flurnummer 1689/10, Gemarkung Geltendorf wird zugestimmt. Die Kosten für das Verfahren sind vom Antragsteller zu übernehmen. Eine entsprechende Kostenübernahmeerklärung ist einzuholen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.04.2023 15:09 Uhr