Bebauungsplan "Geltendorf - Schulstraße III", Verz.-Nr. 1.14 - 1. Änderung - Änderungs- sowie Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Gemeinderatssitzung, 23.03.2023

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Mit dem rechtsverbindlichen Bebauungsplan „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 (rechtsverbindlich seit 03.12.1990) hat die Gemeinde Geltendorf bereits in den 90er Jahren Planungsrecht für eine wohnbauliche Entwicklung auf Flächen am östlichen Rand der Ortslage Geltendorf geschaffen. Basierend auf den Vorgaben dieses rechtsverbindlichen Bebauungsplanes wurden in den letzten Jahrzehnten auch bereits zahlreiche Wohngebäude und die zugehörigen Erschließungs- und Grünstrukturen in diesem Bereich von Geltendorf realisiert. 
Die Grundstückseigentümer des Grundstückes Flur Nr. 1689/10, Gemarkung Geltendorf, beabsichtigen nun eine wohnbauliche Nachverdichtung auf ihrem Grundstück vorzunehmen, um weiteren Wohnraum in diesem Bereich realisieren zu können. Nachdem dieses Vorhaben aber nicht mehr den zeichnerischen Vorgaben des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 entspricht, haben die Eigentümer einen Antrag auf Änderung des bestehenden Bebauungsplanes an die Gemeinde gerichtet. Da die geordnete städtebauliche Entwicklung des Ortsgebietes Geltendorf durch diese wohnbauliche Nachverdichtung nicht beeinträchtigt wird, hat der Gemeinderat Geltendorf diesem Antrag bereits in der öffentlichen Sitzung vom 15.09.2022 grundsätzlich zugestimmt. 
Zur Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die geplante wohnbauliche Nachverdichtung müssen nun im Rahmen einer 1. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 die zeichnerischen Festsetzungen dieses Bebauungsplanes für das Grundstück Flur Nr. 1689/10, Gemarkung Geltendorf, geändert werden. Die textlichen Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes können hingegen unverändert beibehalten werden.
Das Planungsbüro Arnold Consult AG hat bereits einen entsprechenden Entwurf (Planzeichnung mit Satzungstext, Begründung) zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 erarbeitet. Zu diesem Entwurf (Stand 23.03.2023) ist im nächsten Schritt die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB durchzuführen. 
Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss hat diesen Tagesordnungspunkt in seiner Sitzung vom 14.03.2023 behandelt.

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Geltendorf beschließt die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 für das Grundstück Flur Nr. 1689/10, Gemarkung Geltendorf, östlich der Schulstraße in Geltendorf durchzuführen. Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 erfolgt im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB (Baugesetzbuch). Der Änderungsbeschluss und die Durchführung im beschleunigten Verfahren sind ortsüblich bekannt zu machen (§ 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB).
  2. Der Gemeinderat Geltendorf billigt den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Geltendorf - Schulstraße III“, Verz. Nr. 1.14 in der Fassung vom 23.03.2023, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext (Teil A) und der Begründung (Teil B).
  3. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB jeweils in Verbindung mit § 13a BauGB, durchzuführen.
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Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.07.2023 10:59 Uhr