Bauvoranfrage bzgl. Abweichung vom Kniestock, Rosenstraße 39 Fl.-Nr. 1852/3 Gemarkung Walleshausen


Daten angezeigt aus Sitzung:  Grundstücks-, Verkehrs- und Bauauschuss-Sitzung, 09.04.2024

Beratungsreihenfolge

Sach- und Rechtslage

Angefragt wird eine Abweichung vom Bebauungsplan „Walleshausen – Beerenmoosgraben, Verzeichnis Nummer 2.04.“ aus dem Jahre 1987 mit seinen zwei Änderungen.
Das neue Wohnhaus soll einen Kniestock von einer Höhe 1,20 m bekommen.
Wie im Bebauungsplan angegeben, wird das Maß von der Oberkannte der Obergeschoßrohdecke bis zur Unterkante Sparren (gemessen an der Außenwand) beantragt.
Die im Bebauungsplan angegebene maximale Höhe beträgt 1,00 m.
Es wird folgende Befreiungen angefragt:
Von § 8 Abs. 1 – Höhe der Gebäude

Beschluss

Der Grundstücks-, Verkehrs- und Bauausschuss der Gemeinde Geltendorf hat die Bauvoranfrage für die Erhöhung des Kniestocks, auf Fl.-Nr. 1852/3, Gemarkung Walleshausen, Rosenstraße 39 nach Art. 65 BayBO behandelt. Das gemeindliche Einvernehmen wird nach § 36 BauGB erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.01.2025 14:42 Uhr