Corona-Pandemie; Beschaffung von Luftreinigungsgeräten und Nachrüstung von Lüftungsanlagen in Klassenzimmern und Kindertagesstätten (Antrag Bündnis90 / Die Grünen vom 5.7.2021)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.07.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 20.07.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Beim Impfgipfel am 28.6.2021 hat Herr Ministerpräsident Dr. Söder die Erwartung zum Ausdruck gebracht, dass die Kommunen als Sachaufwandsträger von Schulen und Kindertagesstätten Luftreinigungsgeräte anschaffen sollen. Ziel soll sein, die Schulen und Kindertagesstätten zu Beginn des Schuljahres 2021/2022 mit entsprechenden Geräten auszustatten. Hierfür ist geplant, Förderrichtlinien zu beschließen, die eine 50-prozentige Förderung der Anschaffungskosten vorsehen.

In der Kabinettssitzung der Bayer. Staatsregierung am 6.7.2021 wurde beschlossen, dass der Freistaat Bayern die Träger von Schulen und KiTas bei der Beschaffung mobiler Luftfilter unterstützt. Für die Klassenzimmer aller Schulen sowie für Gruppen- und Funktionsräume aller KiTas können mobile Luftreinigungsgeräte angeschafft werden. Eine Verpflichtung des Sachaufwandsträger auf Anschaffung von Luftreinigungsgeräten wird explizit nicht festgeschrieben. Die Bayer. Staatsregierung stellt hierfür insgesamt 190 Mio € zur Verfügung. Zusammen mit den bisherigen Hygienemaßnahmen wie Tests und Masken sowie der bisherigen Impfquote in der Gesamtbevölkerung sollen die Maßnahmen zum infektionsschutzgerechten Lüften einen wichtigen Beitrag leisten, um vollen Präsenzunterricht an den Schulen bzw. einen uneingeschränkten KiTa-Betrieb zu ermöglichen (lt. Bayer. Staatsregierung). Mit der Anschaffung mobiler Luftreinigungsgeräte kann das Quer- und Stoßlüften ergänzt werden. Die Förderfähigkeit der Gerätetypen soll zeitnah vom Landesamt für Gesundheit festgelegt werden. Die Beschaffungskosten werden mit bis zu 50 % vom Freistaat gefördert. Anträge können bis zum 31.12.2021 gestellt werden.

Nach Auffassung unserer Spitzenverbände, Bayer. Gemeindetag und Bayer. Städtetag, wird die Entscheidung sehr kritisch gesehen:

  • Hinsichtlich der Folgekosten wird keine Aussage getroffen
  • Keine Aussage darüber, in welchem Ausmaß die Geräte im Falle einer weiteren Corona-Welle Präsenzunterricht ermöglichen
  • Die rechtlichen Vorgaben für Ausschreibung und Vergabe lassen eine kurzfristige Anschaffung bis zum Ende der Sommerferien 2021 als völlig unrealistisch erscheinen
  • Festlegung der Qualitätsstandards der Geräte durch das Landesamt für Gesundheit liegt derzeit noch nicht vor

In der Pressemitteilung des Bayer. Städtetages vom 6.7.2021 heißt es wörtlich:

„Bürgermeister/innen werden mit einem noch nicht klar definierten Förderprogramm des Freistaats unter Druck gesetzt. Damit werden bei Schülerschaften, Eltern und Lehrschaft zu hohe Erwartungen geweckt, die sich in der Praxis nicht schnell erfüllen lassen. Es wäre notwendig gewesen, bereits im Vorfeld mit den Sachaufwandsträgern in den Kommunen den engen Kontakt zu suchen, um die Fülle ungeklärter Fragen zu besprechen. Vor allem hätte deutlich früher geklärt werden müssen, welche Geräte geeignet sind und welche Standards für Geräte nötig sind, um möglichst guten Schutz für Lernende und Lehrende zu gewährleisten. Dann hätte es auch eine realistische Chance gegeben, die Geräte bis zum Beginn des neuen Schuljahres verfügbar zu haben.“

Nachdem täglich neue Informationen und Festlegungen zu erwarten sind, wird diese Sitzungsvorlage nicht abschließend zu sehen sein.

Mit Schreiben vom 5.7.2021 beantragt die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen folgendes (Anlage 1):

  1. Die Verwaltung wird mit der umgehenden Beschaffung von geeigneten Luftfiltergeräten für alle Räume an Schulen und KiTas in Gilching unter Nutzung der bestehenden Fördermöglichkeiten des Freistaates Bayern beauftragt.
  • Dabei sollten möglichst wartungsarme und energieeffiziente Geräte ausgewählt werden und Leasing-Modelle bevorzugt werden.
  • Die Geräte sollten möglichst zum Start des Schuljahres 2021/2022 einsatzbereit sein.

  1. Die bestehenden Frischluftanlagen an Schulen und KiTas werden soweit erforderlich mit geeigneten HEPA-Filtern nachgerüstet.

  1. Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ein Konzept zur möglichst zeitnahen Nachrüstung aller Schulen und KiTas mit geeigneten Frischluftanlagen zur erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Bei der Kostenplanung ist die Ausschöpfung der Fördermittel des Bundes einzubeziehen.


Die Gemeinde Gilching ist Sachaufwandsträger für drei Schulen, die Arnoldus-Grundschule, die James-Krüss-Grundschule und die Mittelschule.  In diesen drei Schulen werden in 40 Klassen ca. 1.000 Schüler/innen beschult.

Des Weiteren betreibt die Gemeinde Gilching in eigener Zuständigkeit sieben Kindergärten/krippen (27 Gruppen), einen Hort (6 Gruppen) und zwei Mittagsbetreuungseinrichtungen (jeweils 3 Gruppen).

Die Räume zusammengefasst, unter Einbeziehung von Fach- und  Funktionsräumen, gehen wir von einer Ausstattung von insgesamt 100 Räumen aus. Überschlägig belaufen sich die Anschaffungskosten hierfür auf etwa 400.000,- € bis 500.000,- €. Die Folgekosten, aber auch die Ingenieurkosten für Untersuchungen vorab (falls notwendig) sind hier noch nicht enthalten.

In diesem Zusammenhang muss ergänzend erwähnt werden, dass auch der Zweckverband für weiterführende Schulen seine Klassenräume (Christoph-Probst-Gymnasium und Realschule Herrsching) entsprechend ausstatten werde müssen. In diesen beiden Schulen werden etwa 2.400 Schüler/innen (ca. 100 Klassenzimmern zzgl. Fachräume) beschult. Die Gemeinde Gilching wird anteilig mit ca. 33 % betroffen sein.

Zudem werden auch die Betreiber der sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen (private, soziale und kirchliche Träger) ihre Einrichtungen ausstatten und finanziell auf die Gemeinde zukommen.

Der Haushaltsplan 2021 ist mit Zustimmung des Gemeinderates auch im Hinblick auf „Corona“ bewusst konservativ aufgestellt, sprich ohne größere finanzielle Spielräume. Die möglichen Kosten für die Anschaffung von mobilen Luftreinigungsgeräten wird im Haushaltsjahr 2021 anstehen. Die zugesagten Fördermittel werden jedoch erst im Haushaltsjahr 2022 zu erwarten sein. Von daher wird diese Investition ohne Verschiebung eines anderen Projektes in eines der nächsten Haushaltsjahre nicht möglich sein. Möglicherweise ist ein Nachtragshaushalt notwendig. Die Verwaltung schließt eine Rücklagenentnahme aus.

Bis zur Sitzung des Gemeinderates wird geprüft, inwieweit die Finanzierung über ein Leasingsystem bzw. über Ratenzahlung möglich wäre.

Sobald neue Informationen bekannt sind, werden wir spätestens zur Sitzung erneut berichten bzw. die Sitzungsvorlage ergänzen.

Die Angelegenheit ist in der Sitzung zu diskutieren und über den Antrag abzustimmen.

Finanzielle Auswirkungen

Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR

Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
 

im Vermögenshaushalt
 
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
Haushaltsansatz

Haushaltsstelle


Deckungsvorschlag (Finanzierung):

Diskussionsverlauf

Im Gremium besteht Einverständnis über den Beschlussvorschlag einzeln abzustimmen.

Entgegen dem Antrag von Bündnis 90/Die Grünen vom 5.7.2021 wird die Ziffer 1 des Antrages auf Vorschlag der Verwaltung wie folgt geändert:

Beschluss 1

I.a) Die Verwaltung wird ermächtigt, ein geeignetes Ingenieurbüro (Fachplanungsbüro Heizung, Lüftung, Sanitär) hinsichtlich der Erstellung eines Leistungsverzeichnisses zu beauftragen. Hierbei sind die technischen Anforderungen für mobile Luftreinigungsgeräte und der Bedarf in den einzelnen Einrichtungen festzulegen. Die Eignung der Geräte sind auf die Klassen- und Fachräume (Schulen) und die Gruppen- und Funktionsräume (Kindertagesstätten) abzustellen.

b) Die Verwaltung wird ermächtigt, die Rechtsanwaltskanzlei HEUSSEN Rechtsanwaltsgesellschaft mbH mit der Vorbereitung, der Ausschreibung und der Angebotsprüfung entsprechend der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV) zu beauftragen.

c) Die Verwaltung wird ermächtigt, dem wirtschaftlich günstigsten Angebot - entgegen der Geschäftsordnung - den Auftrag zu erteilen und dem Gemeinderat zeitnah davon zu berichten.

d) Zur Deckung des Aufwands für den Erwerb von Lüftungsgeräten beschließt der Gemeinderat, die Umgestaltung Römerstraße zwischen Rathausstraße und Bahnunterführung nicht im Haushaltsjahr 2021 durchzuführen (Haushaltsansatz 250.000 € - HHSt. 6306.9503)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Abstimmungsbemerkung
(GRin Brosig beantragt mit namentlicher Nennung im Protokoll, dass sie sich gegen den Beschluss ausgesprochen hat).

Beschluss 2

II.        Die Verwaltung wird beauftragt, die bestehenden Frischluftanlagen an Schulen und Kindertagesstätten soweit erforderlich mit geeigneten HEPA Filtern nachzurüsten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1

Beschluss 3

III.        Die Verwaltung wird weiterhin beauftragt, ein Konzept zur möglichst zeitnahen Nachrüstung aller Schulen und Kindertagesstätten mit geeigneten Frischluftanlagen zu erstellen und dem Gemeinderat vorzulegen. Bei der Kostenplanung ist die Ausschöpfung von Fördermitteln einzubeziehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2021 09:33 Uhr