Am Steinberg 20; Bauantrag für einen Ersatz-Anbau am bestehenden Einfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211/2, Gem. Gilching


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses, 24.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss Sitzung des Bauausschusses 24.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Grundstück liegt weder im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes noch in einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil und ist daher planungsrechtlich dem Außenbereich zuzuordnen. Eine Beurteilung erfolgt nach § 35 BauGB.

Auf dem Grundstück wurde ein Wohngebäude mit einer Grundfläche von 57,80 m² errichtet. 

Beantragt wird ein Ersatz-Anbau (Bad + Treppenhaus) mit einer überbauten Fläche von 17,10 m². Die Gesamtgrundfläche des Gebäudes beträgt danach 54,60 m².

Für das geplante Vorhaben liegt kein Privilegierungsgrund nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 8 BauBG vor. Das Vorhaben fällt somit unter die „sonstigen Vorhaben“ (§ 35 Abs. 2 BauGB). Diese können im Einzelfall zugelassen werden, wenn sie öffentliche Belange nicht beeinträchtigen und die Erschließung gesichert ist.

Das Vorhaben könnte nach § 35 Abs. 4 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 35 Abs. 2 BaugB zulässig sein. Jedoch setzt dies eine gesichert Erschließung voraus, welche nicht jedoch nicht gegeben ist. Das Grundstück ist nicht an die gemeindliche Trinkwasserversorgung angeschlossen. Ferner liegt das Grundstück an keiner öffentlichen Verkehrsfläche an. Ein Nachweis über eine privatrechtliche Sicherung liegt der Verwaltung aktuell nicht vor. Eine Anfrage Seitens der Verwaltung bzgl. Vorlage entsprechender Nachweise wurde bis heute nicht beantwortet.
Die Abwasserbeseitigung erfolgt über eine Kleinkläranlage.

Auf dem Grundstück werden 2 Kfz-Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten. 
Die Abstandsflächen nach der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe können auf dem Grundstück nachgewiesen werden.

Beschlussvorschlag

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, weil keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 8 BauGB vorliegt und als „sonstige Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB den keine gesicherte Erschließung hat.

Beschluss

Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, weil keine Privilegierung nach § 35 Abs. 1 Nrn. 1 - 8 BauGB vorliegt und als „sonstige Vorhaben“ nach § 35 Abs. 2 BauGB keine gesicherte Erschließung hat.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Dokumente
Am Steinberg 20_Lageplan (.pdf)

Datenstand vom 27.03.2023 12:19 Uhr