Datum: 21.02.2022
Status: Abgeschlossen
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Bauausschuss
Öffentliche Sitzung, 18:00 Uhr bis 19:10 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung
Öffentliche Sitzung
TOP-Nr. |
Bezeichnung
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1 |
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2022
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2 |
Bekanntgabe Bauvorhaben
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3 |
Argelsrieder Weg 2a; Bauantrag zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639/5, Gem. Gilching
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4 |
Hainweg 11; Bauantrag zum Umbau eines 2-Familienhauses zu einem 3-Familienhaus mit 2 Duplexgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching
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5 |
Kleinfeldstraße 18, Antrag isolierte Befreiung für den Einbau eines Fertigpool in Systembauweise ohne Kanalanschluss auf dem Grundstück Fl.Nr. 665/2, Gemarkung Argelsried
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6 |
Kreuzlingerstr. 11 a, 11 b; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
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7 |
Kreuzlingerstr. 11 c; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
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8 |
Kreuzlingerstr. 11 d; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
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9 |
Kreuzlingerstr. 11 e, 11 f; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
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10 |
Melchior-Fanger-Str. 27; Bauantrag zur Errichtung von 2 Gauben, Ausbau Dachgeschoss sowie Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/2, Gem. Gilching
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11 |
Pollinger Str. 17; Tekturantrag zum Wohn- und Geschäftshaus; hier: Tiefgarageneinfahrt / Rampe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1299/5, Gem. Gilching
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12 |
Bebauungsplanentwurf "Gilchinger Glatze" Beauftragung zur Weiterbearbeitung
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13 |
Bebauungsplan "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 2016 und Teilbereich Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching; Billigungsbeschluss und Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2, Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 , 2. Halbsatz i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2, Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB
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14 |
Erneute Beratung des Antrags auf Änderung des Bebauungsplanes "Starnberger Weg" für die FlNr. 1441/2, Gemarkung Gilching
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15 |
Ortsmittenentwicklung Sanierungsziele
Stellungnahme zur Entwurfsplanung vom 06.11.2021
Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße
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16 |
Neubau Feuerwehrhaus Gilching, Starnberger Weg
hier: Beauftragung weiterführender Leistungsphasen
Gebäudeplanung
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17 |
Vergabe Landschaftspflege Westumfahrung Gilching 2022-2025
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18 |
Verschiedenes
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Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung_14.02.2022.pdf
Download Niederschrift - ö_22.02.2022.pdf
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1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2022
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 17.01.2022.
Beschlussvorschlag
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.01.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die Sitzungsniederschrift vom 17.01.2022 werden keine Einwände erhoben. Sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
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2. Bekanntgabe Bauvorhaben
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
informativ
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2 |
Sachverhalt
- Furgrenzstr. 10, 10b, 10c
Bauanträge zur Errichtung von 3 Reihenhauseinheiten mit Garagen und Stellplätzen (genehmigter Vorbescheid liegt vor)
Nutzungsänderung eines 3-Gruppigen Kinderhortes in einen 2-Gruppigen Kindergarten
Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses (Antrag wurde bereits im Bauausschuss behandelt)
Diskussionsverlauf
- Furgrenzstr. 10, 10b, 10c
Bauanträge zur Errichtung von 3 Reihenhauseinheiten mit Garagen und Stellplätzen (genehmigter Vorbescheid liegt vor)
Nutzungsänderung eines 3-Gruppigen Kinderhortes in einen 2-Gruppigen Kindergarten
Bauantrag zur Erweiterung des best. Wohnhauses (Antrag wurde bereits im Bauausschuss behandelt)
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3. Argelsrieder Weg 2a; Bauantrag zum Anbau an eine bestehende Doppelhaushälfte auf dem Grundstück Fl.Nr. 1639/5, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
3 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird ein zweigeschossiger Anbau mit Flachdach an die bestehende Doppelhaushälfte. Der Anbau soll wie folgt ausgeführt werden:
überbaute Fläche: 43,29 m²
Wandhöhe: 6,32 m
Dachform: Flachdach
Geschossigkeit: E + I
Die gesamte überbaute Fläche (Bestand + Anbau + Nachbargebäude) beträgt 232,97 m².
In der Umgebung (Fuchsgraben 5) findet sich ein Gebäude mit Flachdach bei einer Grundfläche von 194,00 m², einer Wandhöhe von 6,35 m und einer Geschossigkeit von E + I.
Das geplante Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die überbaute Fläche nicht mehr in die Umgebung ein.
Gemäß gdl. Kfz-Stellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 2 Stellplätze nachzuweisen. Dies erfolgt in Form einer Doppelgarage. Die Satzung ist somit eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die Grundfläche durch den Anbau nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die Grundfläche durch den Anbau nicht mehr in die Umgebungsbebauung einfügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Argelsrieder Weg 2a_Lageplan.pdf
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4. Hainweg 11; Bauantrag zum Umbau eines 2-Familienhauses zu einem 3-Familienhaus mit 2 Duplexgaragen auf dem Grundstück Fl.Nr. 1650/20, Gem. Gilching
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Umbau eines bestehenden 2-Familienhauses zu einem 3-Familien-haus. Durch die Aufstockung und den Anbau an das Bestandsgebäude entstehen folgende Maße:
überbaute Fläche neu: 148,88 m²
Wandhöhe: 6,00 m
Firsthöhe: 9,23 m
Dachform: Mansarddach
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung (Am Buchenstock 5) findet sich ein Gebäude mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 166,00 m²
Wandhöhe: 6,65 m
Firsthöhe: 9,70 m
Geschossigkeit: E + I + D
Dachformen sind kein Eifügungskriterium nach § 34 BauGB. Die Geschossigkeit oder auch nur die Wirkung einer Geschossigkeit nach außen jedoch schon.
Aufgrund der beantragten Dachform (Mansarddach) entsteht bei dem geplanten Vorhaben nach außen hin die Wirkung einer 3-Geschossigkeit, welche in der Umgebungsbebauung nicht vorzufinden ist.
Das geplante Vorhaben fügt sich im Hinblick auf die 3-geschossige Wirkung nach außen hin daher nicht mehr in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 9 Stellplätze (1 Doppelgarage, 2 Duplexgaragen, 3 offene Stellplätze) vorgehalten. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist somit eingehalten.
Gem. gdl. Fahrradabstellplatzsatzung sind auf dem Grundstück 9 Fahrradabstellplätze nachzuweisen.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen nicht erteilt, da sich die 3-geschossige Wirkung des Gebäudes nicht mehr in die Umgebung einfügt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Hainweg 11_Lageplan.pdf
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5. Kleinfeldstraße 18, Antrag isolierte Befreiung für den Einbau eines Fertigpool in Systembauweise ohne Kanalanschluss auf dem Grundstück Fl.Nr. 665/2, Gemarkung Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beratend
|
5 |
Sachverhalt
Der Antrag wurde zwischenzeitlich zurückgezogen; eine Behandlung ist somit nicht mehr erforderlich.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Der Antrag wurde zurückgezogen; eine Behandlung ist nicht erforderlich.
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6. Kreuzlingerstr. 11 a, 11 b; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
6 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. In diesem wurde die Bebauung des Grundstücks generell, sowie die Erschließung abgefragt. Die Maße der Gebäude wurden hierbei jedoch nicht zur Abfrage gestellt.
Beantragt wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 126,00 m²
Wandhöhe: 6,35 m
Firsthöhe: 10,26 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 41°
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kreuzlingerstr. 11 Kreuzlingerstr. 9b
überbaute Fläche: 288,00 m² 141,00 m²
Wandhöhe: 8,80 m 6,30 m
Firsthöhe: 11,90 m 9,70 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kreuzlingerstraße 11a, 11b_Lageplan.pdf
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7. Kreuzlingerstr. 11 c; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
7 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. In diesem wurde die Bebauung des Grundstücks generell, sowie die Erschließung abgefragt. Die Maße der Gebäude wurden hierbei jedoch nicht zur Abfrage gestellt.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 117,00 m²
Wandhöhe: 6,29 m
Firsthöhe: 7,89 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 20°
Geschossigkeit: E + I
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kreuzlingerstr. 11 Kreuzlingerstr. 9b
überbaute Fläche: 288,00 m² 141,00 m²
Wandhöhe: 8,80 m 6,30 m
Firsthöhe: 11,90 m 9,70 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kreuzlingerstraße 11c_Lageplan.pdf
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8. Kreuzlingerstr. 11 d; Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage und Stellplatz auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. In diesem wurde die Bebauung des Grundstücks generell, sowie die Erschließung abgefragt. Die Maße der Gebäude wurden hierbei jedoch nicht zur Abfrage gestellt.
Beantragt wird die Errichtung eines Einfamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 117,00 m²
Wandhöhe: 6,35 m
Firsthöhe: 7,99 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 20°
Geschossigkeit: E + I
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kreuzlingerstr. 11 Kreuzlingerstr. 9b
überbaute Fläche: 288,00 m² 141,00 m²
Wandhöhe: 8,80 m 6,30 m
Firsthöhe: 11,90 m 9,70 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 3 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kreuzlingerstraße 11d_Lageplan.pdf
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9. Kreuzlingerstr. 11 e, 11 f; Bauantrag zur Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Einzelgaragen und Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 322/5, Gem. Argelsried
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Für das Grundstück liegt ein genehmigter Vorbescheid vor. In diesem wurde die Bebauung des Grundstücks generell, sowie die Erschließung abgefragt. Die Maße der Gebäude wurden hierbei jedoch nicht zur Abfrage gestellt.
Beantragt wird die Errichtung eines Zweifamilienhauses mit folgenden Maßen:
überbaute Fläche: 126,00 m²
Wandhöhe: 6,35 m
Firsthöhe: 10,26 m
Dachform: Satteldach
Dachneigung: 41°
Geschossigkeit: E + I + D
In der Umgebung finden sich Gebäude mit folgenden Maßen:
Kreuzlingerstr. 11 Kreuzlingerstr. 9b
überbaute Fläche: 288,00 m² 141,00 m²
Wandhöhe: 8,80 m 6,30 m
Firsthöhe: 11,90 m 9,70 m
Geschossigkeit: E + I + D E + I + D
Das Gebäude fügt sich somit in die Umgebung ein.
Auf dem Grundstück werden 4 Stellplätze nachgewiesen. Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Die Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Kreuzlingerstraße 11e, 11f_Lageplan.pdf
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10. Melchior-Fanger-Str. 27; Bauantrag zur Errichtung von 2 Gauben, Ausbau Dachgeschoss sowie Errichtung einer Außentreppe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1631/2, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Der Antrag wurde bereits in der Sitzung des Bauausschusses am 19.07.2021 behandelt und auf Grund Nichteinhaltung der Abstandsflächen abgelehnt.
Nun liegt der Antrag erneut zur Beurteilung vor.
Das Grundstück befindet sich im unbeplanten Innenbereich. Eine Beurteilung erfolgt nach § 34 BauGB.
Beantragt wird der Ausbau des Dachgeschosses einer Doppelhaushälfte mit dem Einbau von 2 Dachgauben sowie Errichtung einer Außentreppe.
Das Gebäude wird sowohl von der überbauten Fläche (94 m²) als auch von der Wand- und Firsthöhe (6,20 m und 9,80m) nicht verändert.
Zum Vorhaben wird ein Antrag auf Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe beantragt.
Mit Bescheid des Landratsamtes Starnberg vom 16.07.1998 wurde bereits eine Abweichung von den gesetzlichen Abstandsflächen erteilt, da ein Abstand von 3,78 m nicht zum Nachbargrundstück eingehalten werden konnte, sondern nur 1,65 m (an der nahestehen Stelle zur Grenze). Begründet wurde dies dahingehend, dass belichtungstechnisch keine große Änderung für den angrenzenden Nachbarn zu erwarten sei, da das Gebäude im Nordosten zum beeinträchtigten Nachbarn liegt. Da die damalige Abweichung unter Würdigung nachbarlicher Interessen mit den öffentlichen Belangen vereinbar war, wurde sie vom Landratsamt zugelassen.
Durch den beantragten Ausbau des Dachgeschosses findet nun jedoch eine Wohnflächenmehrung und dadurch eine Nutzungsintensivierung statt. Unter Anwendung der Satzung der Gemeinde Gilching für abweichende Maße der Abstandsflächentiefe werden dadurch die Abstandsflächen für das komplette Gebäude neu berechnet. Das Ergebnis ist, dass die Abstandsfläche im Bereich des Giebels (3,88 m - grüne Linie) teilweise nicht auf dem eigenen Grundstück nachgewiesen werden kann und auch die vom Landratsamt Starnberg bereits genehmigte Abweichung (rote Linie) überschreitet (um 10 cm). Hierfür wird eine Abweichung von der Abstandsflächensatzung der Gemeinde Gilching beantragt.
Nach Rücksprache mit dem Landratsamt Starnberg wurden solche Fälle bisher so gelöst, indem das Landratsamt - sofern die Abstandsflächenmethodik für das Gesamtgebäude stimmt und die Anbauten ihre Abstandsflächen einhalten - für den Altbestand mit Hinweis auf vorliegende Baugenehmigungen eine Abweichung nach Art. 63 BayBO erteilt hat.
Des Weiteren wird vom Landratsamt auf die geänderte Abstandsflächenmethodik durch die Satzung der Gemeinde Gilching hingewiesen und darauf, dass der Bestand unverändert und durch eine (alte) Baugenehmigung (Bestandsschutz) gesichert ist.
Da im vorliegenden Fall weder die Wand- noch die Firsthöhe verändert werden, kann einer Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe gefolgt werden.
Für das geplante Vorhaben sind nach der gemeindlichen Kfz-Stellplatzsatzung 2 weitere Stellplätze auf dem Grundstück nachzuweisen. Mit der Wohnung im Erdgeschoss, welche Bestandsschutz hat, wären dies in Summe 3 Stellplätze.
Diese werden bzw. sollen in Form einer Garage auf dem Nachbargrundstück Am Gemeindeholz 15 (rechtlich gesichert) sowie zwei offener Stellplätze auf dem Grundstück nachgewiesen werden.
Die gdl. Kfz-Stellplatzsatzung ist eingehalten.
Beschlussvorschlag
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird zugelassen.
Beschluss
Dem Vorhaben wird das planungsrechtliche Einvernehmen erteilt.
Eine Abweichung von der Satzung der Gemeinde Gilching über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe wird zugelassen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0
Dokumente
Download Abstandsflächen.pdf
Download Melchior-Fanger-Str. 27_Lageplan.pdf
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11. Pollinger Str. 17; Tekturantrag zum Wohn- und Geschäftshaus; hier: Tiefgarageneinfahrt / Rampe auf dem Grundstück Fl.Nr. 1299/5, Gem. Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
11 |
Sachverhalt
Auf Grund erheblichen Prüfungs- und Klärungsumfanges wird der Antrag zurückgestellt.
Eine Behandlung ist für die Bauausschusssitzung am 21.03.2022 vorgesehen.
Diskussionsverlauf
Aufgrund erheblichen Prüfungs- und Klärungsbedarfs wird der Antrag zurückgestellt. Eine Behandlung ist für die Bauausschusssitzung am 21.03.2022 vorgesehen.
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12. Bebauungsplanentwurf "Gilchinger Glatze" Beauftragung zur Weiterbearbeitung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
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beschließend
|
12 |
Sachverhalt
Im Januar 2021 fand ein Gespräch mit dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München (PV) zwecks Weiterbearbeitung des Bebauungsplanentwurfes "Gilchinger Glatze" statt.
Der PV hat ein Angebot vorgelegt, das Planverfahren weiter zu führen und die Zusammenarbeit der beteiligten Fachplaner inhaltlich zu koordinieren sowie das dem Bebauungsplan zugrundeliegende Städtebauliche Konzept in Einzelfragen zu prüfen, vertiefen und weiterzuentwickeln.
Der Auftrag wurde im Februar 2021 mit einer Auftragssumme von 66.850,00 Euro erteilt.
Bisherige Vorarbeiten bis einschließlich Dezember 2021:
Digitalisierung der Planung, Abarbeiten der Stellungnahmen, Projektsteuerung, Koordination Sachstandsgespräche, Jour-fixe, Exkursion Ausarbeiten von Entwurfsideen.
Leider konnte die am 13.11.2021 angesetzte Klausur mit Präsentation der Ergebnisse nicht stattfinden; sie wurde kurzfristig abgesagt.
Mit den bisher abgerechneten Kosten ist die Auftragssumme voraussichtlich im ersten Quartal 2022 ausgeschöpft.
Im Jahr 2022 stehen folgende Themen an:
Projektsteuerung, Koordination, Jour-fixe, Klausuren, GR-Termine, Besprechungen, Bearbeitung der städtebaulichen Fragestellungen, Weiterentwicklung städtebauliches Konzept, Bebauungsplan mit Festsetzungen, Begründung (Neufassung der bisherigen Begründung), Erarbeitung Abwägungsvorschläge, Überarbeitung Entwurf, Erneute Auslegung und Erarbeitung Abwägungsvorschläge, ggf. Überarbeitung Entwurf, Erstellung Endfassung.
Voraussichtliche Kosten ca. 102.000,00 Euro.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor, den Anschlussauftrag gemäß Angebot vom 12.01.2022 dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu erteilen. Das Angebot vom 12.01.2022 liegt dem Gremium im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis bei.
Beschluss
Die Verwaltung schlägt vor, den Anschlussauftrag gemäß Angebot vom 12.01.2022 dem Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu erteilen. Das Angebot vom 12.01.2022 liegt dem Gremium im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis bei.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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13. Bebauungsplan "Kinderkrippe an der Weßlinger Straße" für die Grundstücke Fl.Nr. 2016 und Teilbereich Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching; Billigungsbeschluss und Öffentliche Auslegung gem. § 13 a Abs. 2, Nr. 1 i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 2 , 2. Halbsatz i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB, § 13 Abs. 2, Nr. 3, 2. Halbsatz i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
|
13 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.09.2020 beschlossen, dass das derzeit bestehende Jugendhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 2016 Gemarkung, Gilching nicht weiter genutzt werden kann und eine Nachfolgenutzung in Form eines Jugendhauses an dieser Stelle nicht erfolgen soll.
Dem künftigen Bau einer dringend benötigten Kinderkrippe auf der Fl.Nr. 2016, Gemarkung Gilching wurde zugestimmt sowie der Durchführung eines VgV-Verfahrens zur Auswahl eines Architekturbüros. Den Zuschlag erhielten hier das Büro Girnghuber Wolfrum Architekten aus München. Diese haben in der Sitzung des Gemeinderates am 26.10.2021 die Entwurfsplanung präsentiert.
Der Gemeinderat Gilching hat in seiner Sitzung am 24.11.2020 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ für den Bereich der Fl.Nr. 2016 beschlossen.
Der Planungsumgriff wird um den Teilbereich der Fl.Nr. 32, Gemarkung Gilching erweitert. Der Teilbereich der Fl.Nr. 32 beinhaltet die Verkehrsfläche. Diese ist zum einen notwendig, damit die Mindestanforderungen an einen qualifizierten Bebauungsplan erfüllt sind. Zum anderen soll vor der Kinderkrippe eine sog. „Kiss-and-Ride-Zone“ entstehen.
Der Bebauungsplan „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ wird im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufgestellt, da das Grundstück bereits baulich genutzt wird.
Daher ist von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a Nr. 2 BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a BauGB abzusehen; § 4 c BauGB ist nicht anzuwenden.
Nach Inkraftsetzung des Bebauungsplanes soll für seinen Umgriff der Flächennutzungsplan von „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kulturelle Einrichtung“ in „Fläche für den Gemeinbedarf, Zweckbestimmung Kinderbetreuung“ in Form der 10. Berichtigung des Flächennutzungsplans angepasst werden.
Mit der Planerstellung wurde der Äußere Planungsverband München beauftragt. Dessen Entwurf liegt nun in der Fassung vom 14.01.2022 (Anlage 1) mit Begründung (Anlage 2) vor. Die Verwaltung wird diesen in der Sitzung des Bauausschusses erläutern. Der Entwurf des Bebauungsplanes muss vor der ersten Planauslegung inhaltlich vom Bauausschuss gebilligt werden.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
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Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
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Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.02.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ umfasst die Fl.Nr. 2016 und einen Teilbereich der Fl.Nr. 32.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 14.01.2022 wird inhaltlich gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. § 13 Abs. 2, Nr. 2, Halbsatz 2 i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3, Halbsatz 2 i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 21.02.2022 sowie vom Sachvortrag in der Sitzung und beschließt:
- Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ umfasst die Fl.Nr. 2016 und einen Teilbereich der Fl.Nr. 32.
- Der Entwurf des Bebauungsplanes „Kinderkrippe an der Weßlinger Straße“ i.d.F.v. 14.01.2022 wird inhaltlich gebilligt.
- Die Verwaltung wird beauftragt, den Verfahrensschritt der öffentlichen Auslegung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 i.v.m. § 13 Abs. 2, Nr. 2, Halbsatz 2 i.v.m. § 3 Abs. 2 BauGB und § 13 Abs. 2 Nr. 3, Halbsatz 2 i.v.m. § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download 2022 01 14_KiKr_Plan-Entwurf.pdf
Download 2022 01 14_KiKr_Begründung Entwurf.pdf
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14. Erneute Beratung des Antrags auf Änderung des Bebauungsplanes "Starnberger Weg" für die FlNr. 1441/2, Gemarkung Gilching
Gremium
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Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.02.2022
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ö
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beschließend
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14 |
Sachverhalt
Der Antrag wurde bereits in der Bauausschusssitzung am 17.01.2022 behandelt. Hier wurde der Antrag zurückgestellt.
Die Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. 1441/2 stellen einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“. Der Antrag wird mit Nachverdichtung und Innenentwicklung begründet, ohne zusätzliche Flächen im Außenbereich zu beanspruchen. Zudem wurde ein Plan mit einem Baufenster von 13m x 7 m entlang der Weßlinger Straße sowie einer eingezeichneten Fläche für Stellplätze direkt angrenzend zur Straße eingereicht. Das Baufenster soll dabei in einem Abstand von nur rund 2 Metern zur Weßlinger Straße errichtet werden. Das Grundstück hat eine Fläche von 578 m². Die Antragsunterlagen sind als Anlage der Beschlussvorlage beigefügt.
Der Bebauungsplan „Starnberger Weg“ wurde in der Fassung 1977 rechtwirksam und im Jahr 1986 überarbeitet und hier insbesondere hinsichtlich der Dichte der Bebauung (Erhöhung der GFZ) angepasst. Das Plangebiet ist relativ groß gefasst und befindet sich zwischen Starnberger Weg, Römerstraße und Weßlinger Straße. Es bestehen 11. Teiländerungen des Bebauungsplans „Starnberger Weg“. Die Teiländerungen beinhalten Änderungen des gesamten Plangebietes sowie einzelner Bereiche mit u.a. Bauraumänderungen.
Bei den Änderungen handelte es sich jedoch um keine wesentlichen Baurechtsmehrungen.
Bei der 11. Änderung des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ wurde eine Bebauung in 2. Reihe zur Realisierung eines weiteren Einzelhauses zugelassen. Davor war auf dem Grundstück ein Einfamilien- oder Doppelhaus zulässig. Für die Bebauung in 2. Reihe dienten die südlich gelegenen Grundstücke Fl. Nrn. 1456/4 und 1456/9 in unmittelbarer Nähe als Vergleich. Umliegend bestanden bereits Baufenster in zweiter Reihe s.h. beigefügten Plan 1. Fassung sowie Planzeichnung der 11. Änderung.
Bei dem Grundstück 1441/2 liegt kein Bezugsfall in unmittelbarer Nähe, welche einer Nachverdichtung in der beantragten Form entspricht vor. Zudem besteht hier eine Reihenhausbebauung! Durch ein weiteres Baufenster würde hier der Gartenteil des naheliegenden Reihenhauses stark verschattet werden, welches aus Sicht der Verwaltung eine Verletzung des Rücksichtnahmegebotes darstellen würde.
Wie bereits in der Beschlussvorlage am 17.01.2021 dargestellt, ist das Grundstück der 11. Änderung mit dem jetzigen Grundstück nicht vergleichbar (sog. Hinterliegergrundstück, welches straßenseitig nicht in Erscheinung tritt, Bebauung in 2. Reihe, Änderung von DH zu zwei EFH statt Reihenhausbebauung mit Bebauung im Gartenbereich).
Bei den Themen Nachverdichtung und Innenentwicklung muss beachtet werden, dass diese verträglich sind. Im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Starnberger Weg“ sind noch einige Grundstücke unbebaut. Eine verträgliche Nachverdichtung ist im Geltungsbereich des „Starnberger Weges“ kaum noch möglich.
Denkbar wäre eine Überplanung der gemeindlichen Grünflächen mit Wohnungsbau.
Mit der Überarbeitung des Bebauungsplanes im Jahr 1986 wurde bereits ein höheres Baurecht geschaffen. Das Landratsamt Starnberg sieht den Bebauungsplan „Starnberger Weg“ hinsichtlich der Festsetzung der GFZ in Teilbereichen des Bebauungsplanes bereits als obsolet an.
Daher wird gerade das Baufenster (Baugrenze) als überbaubare Grundstücksfläche als sehr wichtiges städtebauliches Steuerungsinstrument der Gemeinde für den Bebauungsplan angesehen.
Wenn eine weitere Verdichtung des gesamten Gebietes gewünscht wird, empfiehlt die Verwaltung in einem Bauleitplanverfahren den Bebauungsplan „Starnberger Weg“ aufzuheben. Bei einer Aufhebung des Bebauungsplanes wären Bauvorhaben künftig nach § 34 BauGB (Innenentwicklung) zu beurteilen (vgl. große Bereiche der sog. Waldkolonie).
Allerdings dürfte dies auch zu Ablehnung von Bewohnern im Gebiet führen.
Eine Zustimmung zum vorliegenden Antrag sieht die Verwaltung derzeit nach der Rechtsprechung als städtebaulich nicht begründbar, da es sich hier um eine sog. Gefälligkeitsplanung/Briefmarkenänderung handeln würde, welche nicht zulässig ist.
In der Sitzung des Bauausschusses am 17.01.2022 wurde eine Zurückstellung des Antrags beschlossen, um eine breite Diskussion in den Fraktionen und Ausschuss zu führen. Diese Sitzungsvorlage dient als Anlass hierfür.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Antrag auf Änderung wird abgelehnt.
Beschluss
Der Antrag auf Änderung wird abgelehnt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download (1) 1. Fassung v. 15.04.1986.pdf
Download 11. Änderung Planausschnitt Änderung.pdf
Download 11. Änderung und Antrag Vergleich.pdf
Download Antrag + Plan.pdf
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15. Ortsmittenentwicklung Sanierungsziele
Stellungnahme zur Entwurfsplanung vom 06.11.2021
Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße
Gremium
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Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.02.2022
|
ö
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beschließend
|
15 |
Sachverhalt
Im Juli 2021 fand ein Gespräch mit dem Bauherrn und den Planern statt. Fazit war, das der Gemeinde eine detaillierte Entwurfsplanung zur weiteren Bearbeitung vorgelegt wird. Die Entwurfsplanungen vom 06.11.2021 (siehe Anlagen) liegen nun vor. Die Verwaltung hat das Büro Plankreis im Sinne der Sanierungssatzung von 2017 um Stellungnahme (Anlage Plankreis vom 17.01.2022) gebeten.
Das zu überplanende Gebiet liegt innerhalb des förmlich festgelegten Sanierungsgebietes "Sanierungsgebiet I – Ortsmitte Gilching".
Das bedeutet, dass die Gemeinde bei der Behandlung von Anträgen auf die Übereinstimmung mit den Sanierungszielen verweist und ihr Einvernehmen aus diesem Grund versagen kann.
Um die Neuordnung des zentralen Grundstücks Hochstift-Freising-Weg/Karolingerstraße im Sinne der Sanierungsziele zu ermöglichen erfolgte im Vorfeld die Ausarbeitung eines städtebaulichen Entwurfs. In diesen Prozess wurde der Eigentümer der Flächen zur Wahrung seiner Interessen eingebunden.
Im Sinne einer nachhaltigen Siedlungsentwicklung wird in dieser zentralen Ortslage in unmittelbarer Nähe des Rathauses eine verdichtete Bauweise gefördert, die den landesplanerischen Vorgaben von flächensparendem Bauen gerecht wird. So können in der Ortsmitte von Gilching ca. / max. 30 attraktive und moderne Wohnungen entstehen.
Entsprechend des beschlossenen Sanierungsziels „Verbesserung der Gestalt- und Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum, Berücksichtigung der Barrierefreiheit, wird mit der Planung neben der Schaffung von attraktivem Wohnraum auch das Ziel verfolgt, hier eine attraktive Aufwertung des öffentlichen Raums zu schaffen.
Geplant ist dafür die Gestaltung des Hochstift-Freising-Platzes über die Karolingerstraße weiterzuführen und so eine attraktive Vernetzung in die Ortsmitte zu schaffen.
Es ist für die Ortsmitte von Gilching von großer Bedeutung, dass bestehende Baulücken geschlossen werden, daher wird das Bauvorhaben aus Sicht der Ortsmittenentwicklung grundsätzlich begrüßt.
Dem der Planung zugrundeliegenden baulichen Verdichtungsgedanken im zentralen Ortsmittenbereich wird nachgekommen.
Städtebauliche Zielvorstellungen sind berücksichtigt; der vorliegende Bauantrag entspricht im Wesentlichen dem städtebaulichen Konzept.
In der architektonischen Ausformung und Gestaltung aber, die nicht mit Festsetzungen des Bebauungsplans geregelt werden können, wird noch dringend Verbesserungsbedarf in u.a. folgenden Punkten gesehen:
- Um die kompakte Bebauung im Platzbereich aufzulockern, sollen sich die beiden Wohnbaukörper gemäß abgestimmten städtebaulichen Entwurf durch einen sich davon gestalterisch abhebenden Verbindungsbau als Solitärbauten abzeichnen. Dazu ist dieser mit einem sehr hohen Glasanteil auszuführen. Verdeutlicht wurde die Idee durch die Darstellung von z.B. verglasten Treppenhäusern („besondere Nutzung“). In der vorliegenden Planung ist zwar optisch ein abgesetzter Bauteil erkennbar, dieser ist allerdings im OG durch „normale“ Wohnnutzungen wie Wintergarten und Luftraum bzw. eine Gewerbeeinheit mit WC/Küche im EG belegt. Die gestalterische Absicht, die mit dem Zwischenbaukörper intendiert war, ist in der Nutzung nicht ablesbar. Auch gestalterisch wirkt der Verbindungsbau als Teil des nebenstehenden Gebäudes, insb. von der Hofseite aus.
- Durch die Verwendung unterschiedlicher Fensterformate wirkt die Fassade insgesamt sehr unnötig unruhig.
- Die Ausgestaltung der Dachgeschoss-Brüstungen ist aus der vorliegenden Planung nicht abschließend zu beurteilen.
- Nach den bisherigen Abstimmungen wird von einer Ausführung als offenes, zurückgesetztes Stahlstab-Geländer (nicht flächig) ausgegangen, um die Höhenwirkung zu minimieren.
- Durch die Fassadenausbildung wirken die Baukörper unnötig massiv.
Es wird empfohlen, die sanierungsrechtliche Genehmigung zum vorliegenden Planungsstand nicht zu erteilen.
Der Bebauungsplanentwurf in der Fassung vom 23.11.2020 lag von 12.04.2021 bis 14.05.2021 öffentlich aus.
Die umfangreichen Einwände der Nachbarschaft beziehen sich überwiegend auf die massive, dichte und hohe Bebauung. Es wird daher vorgeschlagen, der Empfehlung vom Büro Plankreis zu folgen, um hier alle Möglichkeiten im Vorfeld auszuschöpfen um das bestmögliche Ergebnis zu erzielen.
Die Stellungnahme vom Büro Plankreis vom 17.01.2022 empfiehlt die sanierungsrechtliche Genehmigung zur Entwurfsplanung vom 06.11.2021 nicht zu erteilen, sondern einen temporären Gestaltungsbeirat einzuberufen.
Ein temporärer Gestaltungsbeirat sorgt dafür, dass Vorhaben von städtebaulicher Relevanz begutachtet werden und Empfehlungen formuliert werden können.
Nach den durchgehend positiven Erfahrungen, die die Gemeinde Gilching bzgl. des Vorhabens Römerstraße 32-38 mit diesem Instrument sammeln konnte, empfehlen wir, auch für dieses ortsbildprägende Grundstück, den temporären Gestaltungsbeirat einzuberufen, um Optimierungen der architektonischen Ausgestaltung zu erzielen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Das Gremium soll darüber entscheiden wie weiter zu verfahren ist:
- Die Sanierungsrechtliche Genehmigung wird nicht erteilt. Es soll ein temporärer Gestaltungsbeirat eingeschalten werden. Das Bebauungsplanverfahren wird bis dahin zurückgestellt
Oder
2. Die Entwurfsplanung vom 06.11.2021 soll Grundlage für das weitere Bebauungsplanverfahren sein.
Beschluss
Die Sanierungsrechtliche Genehmigung wird nicht erteilt. Es soll ein temporärer Gestaltungsbeirat eingeschalten werden. Das Bebauungsplanverfahren wird bis dahin zurückgestellt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Dokumente
Download 21.11.06 1.OG anonymisiert.pdf
Download 21.11.06 EG anonymisiert.pdf
Download 21.11.06 - Freiflächen anonymisiert.pdf
Download 21.11.06 KG anonymisiert.pdf
Download 21.11.06 2+3.OG anonymisiert.pdf
Download 21.11.06 Ansichten anonymisiert.pdf
Download 21.11.06 Schnitte anonymisiert.pdf
Download 220117 SD Stell Hochstift-Freising-Weg_Karolingerstr.anonymisiert.pdf
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16. Neubau Feuerwehrhaus Gilching, Starnberger Weg
hier: Beauftragung weiterführender Leistungsphasen
Gebäudeplanung
Gremium
|
Sitzung
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Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
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TOP-Nr. |
Bauausschuss
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Sitzung des Bauausschusses
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21.02.2022
|
ö
|
beschließend
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16 |
Sachverhalt
Nach Abschluss eines europaweit durchzuführenden Vergabeverfahrens wurde mit Gemeinderatsbeschluss vom 19. Februar 2019 das Architekturbüro ArGe Architekten mit den Objektplanungsleistungen beauftragt. Die Beauftragung erfolgt stufenweise. Zunächst wurden die Leistungsphasen 1+2, § 34, HOAI (Grundlagenermittlung und Vorentwurfsplanung) in Auftrag gegeben.
In der Gemeinderatssitzung am 23.07.2019 wurde als Ergebnis die Vorentwurfsplanung vorgestellt und auf dieser Grundlage das Bauleitplanverfahren durchgeführt.
Mit Satzungsbeschluss und Veröffentlichung im Amtsblatt vom 03.03.2021 wurde der Bebauungsplan beschlossen und bekanntgegeben.
Im Anschluss daran waren die Vergabeverfahren für die Fachplaner durchzuführen und im Ergebnis die Aufträge für deren Leistungen zu erteilen.
Nach Vorliegen dieser Ergebnisse sind nun die weiterführenden Leistungsphasen 3+4,
§ 34 HOAI, für die Gebäudeplanung bis zur Genehmigungsplanung (Einreichen des Bauantrags) in Auftrag zu geben. Die hierfür anfallenden Honorarkosten betragen ca. 85.000,- EUR.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Bauausschuss beauftragt das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch mit den Leistungsphasen 3+4, § 34 HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung).
Beschluss
Der Bauausschuss beauftragt das Architekturbüro ArGe Architekten aus Waldkirch mit den Leistungsphasen 3+4, § 34 HOAI (Entwurfs- und Genehmigungsplanung).
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
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17. Vergabe Landschaftspflege Westumfahrung Gilching 2022-2025
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
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Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
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21.02.2022
|
ö
|
beschließend
|
17 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Gilching hat 2018/2019 die Westumfahrung ST 2069 Olching-Starnberg in kommunaler Sonderbaulast gebaut. Die Unterhaltspflichten sind im Planfeststellungsbeschluss festgelegt, für Teilbereiche der Gemeinde Gilching sind Landschaftspflegearbeiten durchzuführen. Bauabschnitt 2 ist in 2022 noch in der Entwicklungspflege, aus diesen Grund ist das LV in die Pflegearbeiten 2022 und ab 2023 unterteilt. Um mehrere Vegetationsperioden zu erfassen und die hohe Qualität in den Flächen zu erhalten wurde für die Unterhaltspflege ein Vergabezeitraum von 4 Jahren gewählt. Um wirtschaftliche Angebote zu erhalten wurde für die Pflegejahre 2023-2025 eine Lohngleitklausel integriert.
Bei der Durchführung einer beschränkten Ausschreibung wurde bei 10 Firmen ein Angebot angefragt,
2 Firmen haben abgesagt, 3 Firmen haben beim Submissionstermin am 10.02.2022 ein Gebot abgegeben.
Nach formaler, rechnerischer und technischer Prüfung hat die Fa. Ley Umwelt GmbH aus Bichl das wirtschaftlichste, wert bare Angebot abgegeben.
Das Submissionsergebnis und die Unterlagen zur Prüfung sind im nicht öffentlichen Teil beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
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im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
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Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag Landschaftspflege Westumfahrung 2022–2025 an die Fa. Ley Umwelt GmbH, Kocheler Str. 28, 83673 Bichl, mit einer Auftragssumme von Brutto 101.832,93€ zu vergeben.
Beschluss
Die Verwaltung schlägt vor den Auftrag Landschaftspflege Westumfahrung 2022–2025 an die Fa. Ley Umwelt GmbH, Kocheler Str. 28, 83673 Bichl, mit einer Auftragssumme von Brutto 101.832,93€ zu vergeben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 1
zum Seitenanfang
18. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Bauausschuss
|
Sitzung des Bauausschusses
|
21.02.2022
|
ö
|
informativ
|
18 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
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im Haushaltsplan nicht veranschlagt
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Haushaltsansatz
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Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
Datenstand vom 24.03.2022 07:43 Uhr