Datum: 24.10.2023
Status: Niederschrift
Sitzungsort: Sitzungssaal Rathaus
Gremium: Gemeinderat
Öffentliche Sitzung, 19:15 Uhr bis 20:14 Uhr
Nichtöffentliche Sitzung, 20:15 Uhr bis 20:40 Uhr
Öffentliche Sitzung
Sitzungsdokumente öffentlich
Download Bekanntmachung 24.10.2023.pdf
Download Niederschrift öff 24.10.2023.pdf
zum Seitenanfang
1. Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
1 |
Sachverhalt
Genehmigung der Sitzungsniederschrift vom 26.09.2023.
Beschlussvorschlag
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.09.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Beschluss
Gegen die öffentliche Niederschrift vom 26.09.2023 wird kein Einwand erhoben, sie ist somit genehmigt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
2. Bekanntgaben aus der nichtöffentlichen Gemeinderatssitzung vom 26.09.2023 gefassten Beschlüsse nach Wegfall der Geheimhaltungspflicht gem. Art. 52 Abs. 3 GO
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
informativ
|
2 |
Diskussionsverlauf
Grundstücksangelegenheiten; Grundstückserwerb, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat hat von dem Kaufvertrag genaue Kenntnis erhalten und genehmigt ihn in allen Teilen.
Grundstücksangelegenheit; Annahme Kaufangebot Grundstücke, Gemarkung Gilching
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung die Grundstücke zu erwerben.
Grundstücksgelegenheit; Verpachtung einer Straßenfläche für die öffentliche Ladestation und Carsharing bei der St. Vitus Kirche im Rahmen der KLIAG
a) Der Gemeinderat nimmt die von der KLIAG vorgeschlagenen Maßnahmen zur Kenntnis.
b) Der Gemeinderat stimmt der Verpachtung von bis zu drei Parkplätzen in der Nähe der St. Vitus-Kirche zu, davon wird ein Parkplatz für ein Carsharing-Angebot und bis zu zwei weitere Parkplätze für die normale öffentliche Ladeinfrastruktur vorgesehen.
zum Seitenanfang
3. Bericht der Referenten und Verbandsräte
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
informativ
|
3 |
zum Seitenanfang
3.1. Kommunale in Nürnberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter berichtet vom Besuch der Fachmesse „Kommunale“ in Nürnberg. Die wichtigsten Themen auf der Messe in diesem Jahr waren die Wärmeplanung, Nah- und Fernwärmenetze und die kommunale Finanzsituation.
zum Seitenanfang
3.2. Veranstaltung Klima³
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert das Gremium über die sehr gute Veranstaltung der Klimaagentur Klima³ im Veranstaltungssaal des Rathauses zu der 35 Bürgermeister angemeldet waren.
zum Seitenanfang
3.3. 9. Kunst- und Kulturwoche
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter freut sich über die erfolgreiche Kunst- und Kulturwoche 2023.
Auch GR Dr. Rappenglück äußert sich sehr positiv. Es gab 40 Veranstaltungen an 15 Orten über 10 Tage mit ca. 2.500 Besuchern.
Im November findet bereits die erste Planungs-Sitzung für das 10-jährige Jubiläum im nächsten Jahr statt.
zum Seitenanfang
3.4. Bürgerversammlungen 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.4 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
BM Walter informiert das Gremium, dass in den beiden Bürgerversammlungen 11./12.10.2023 keine formalen Anträge aus der Bürgerschaft gestellt wurden.
zum Seitenanfang
3.5. Halloween Party im Jugendtreff
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.5 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Rieger kündigt die Halloween Party des Jugendbeirates am 31.10.2023 im Jugendtreff an. (Für Jugendliche zwischen 6-11 Jahren von 15 – 18 Uhr; für Jugendliche ab 12 Jahren von 19 – 22 Uhr). Die Einladung hierzu liegt in den Schulen aus und ist auch auf der „Gilching-News-Seite“ zu finden. Die Einverständniserklärung der Eltern für Teilnehmerinnen und Teilnehmer bis 11 Jahren kann über den abgebildeten QR-Code ausgedruckt werden.
zum Seitenanfang
3.6. Demenzwoche 2023
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.6 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Vilsmayer berichtet über die Aktivitäten des Seniorenbeirates (erfolgreiche Demenzwoche; Singkreis; Seniorenkino im Rahmen der Kunst- und Kulturwoche). Alle Veranstaltungen fanden großen Zuspruch.
zum Seitenanfang
3.7. Klima und Umwelt
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.7 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Gebauer informiert das Gremium über die Inhalte der letzten UEVA-Sitzung, in Bezug auf Maßnahmen zur Klimaanpassung. (Fachvortrag Fr. Dr. Böll – Straßenbäume im Zeichen des Klimawandels; Umgestaltung Jägerweg; Staudenpflanzung – artenreiche Kiesfläche, Mineralzuführung über Split).
Außerdem berichtet er über das erfolgreiche „Faire Frühstück“ am 28.9.2023 im Foyer des Rathauses.
zum Seitenanfang
3.8. Barrierefreiheit in den Wahllokalen
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
3.8 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger moniert die mangelnde Barrierefreiheit in den Wahllokalen bei der Landtags- und Bezirkswahl 2023.
BM Walter sichert die Umsetzung bei der nächsten Wahl zu.
zum Seitenanfang
4. Auftragsvergabe für die Entwicklung des integrierten Mobilitätskonzepts
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
4 |
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 25.04.2023 die Verwaltung beauftragt, die noch nicht erbrachten Leistungen aus dem Integrierten Mobilitätskonzepts für Gilching erneut auszuschreiben. Von Juli bis Oktober 2023 wurde in Zusammenarbeit mit der Rechtsanwaltskanzlei HEUSSEN eine öffentliche europaweite Ausschreibung zur Entwicklung des Integrierten Mobilitätskonzeptes für die Gemeinde Gilching durchgeführt. Die Frist zur Abgabe der Angebote endete am 11.09.2023, insgesamt wurden sieben Angebote abgegeben. Anschließend erfolgte die technische Bewertung und Preisaufklärung der Angebote durch die Anwaltskanzlei HEUSSEN.
Die Bewertungsmatrix der Bieter mit den Honorarangeboten befindet sich im nichtöffentlichen Teil der Sitzungsunterlagen. Für die anfallenden Kosten sind in der Haushaltsstelle Mobilitätskonzept entsprechende Mittel vorgesehen.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt die Bewertungsmatrix der Anwaltskanzlei HEUSSEN im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis.
Die Gemeinde Gilching beauftragt das Planungsbüro … mit der Entwicklung des integrierten Mobilitätskonzepts.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Bewertungsmatrix der Anwaltskanzlei HEUSSEN im nichtöffentlichen Teil zur Kenntnis.
Die Gemeinde Gilching beauftragt das Planungsbüro BERNARD Gruppe ZT GmbH für ein Gesamthonorar i.H.v. 120.840,00 € mit der Entwicklung des integrierten Mobilitätskonzepts.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 21, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
5. Etablierung von Mobilitätspunkten im Landkreis Starnberg
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
5 |
Sachverhalt
Die Betrauung der MVG zur Ausschreibung und zum Betrieb des kommunalen Mietrad-systems durch die Landeshauptstadt München läuft im Januar 2025 aus. Damit endet auch der Status Quo des MVG Rads in seiner heutigen Form (Ständermodul und Infostele). Der MVV hat gemeinsam mit den Verbundlandkreisen und der Landeshauptstadt München eine Grundsatzuntersuchung zur geteilten Mikromobilität im MVV-Raum erstellen lassen.
Diese Untersuchung bildet die Grundlage für ein landkreisübergreifendes, flexibles und multimodales System. Die Mobilitätspunkte im neuen System erfordern keine aufwändigen Tiefbaumaßnahmen und bieten Fahrräder und Pedelecs zum Verleih an. Die Fahrräder werden künftig geleast, so dass der Kauf von Fahrrädern und die damit verbundenen einmaligen Investitionskosten entfallen.
Das Gebiet für das neue Bikesharing-System ist unterteilt in Basisgebiete, in denen bereits das MVG-Rad eingeführt wurde, und Erweiterungsgebiete. In Gilching umfasst das Basisgebiet 3 MVG-Fahrradverleihstationen in Neugilching, Gewerbegebiet Süd und am Asto Park. Hier sind insgesamt Gilching 22 mechanische Fahrräder und 6 Pedelecs vorgesehen. Der Start in den Basisgebieten ist ab Mitte 2025 vorgesehen.
Die Studie schlägt weitere 4 Standorte (Erweiterungsgebiet) in Gilching vor: in der Nähe der Busbahnhöfe Gilching-Argelsried und GWG Argelsried, sowie in Altdorf und Geisenbrunn. An diesen vier Standorten erwägt die Gemeinde eine optionale Erweiterung mit bis zu 16 mechanische Fahrräder und bis zu 6 Pedelecs. Die Inbetriebnahme der Stationen im Erweiterungsgebiet ist für ca. 1. Quartal 2026 vorgesehen.
Die Gemeinde hat die Absicht Teil des Basisgebietes zu werden. Die verbindliche Entscheidung über das Erweiterungsgebiet kann zu einem späteren Zeitpunkt getroffen werden. Die Gemeinde beabsichtigt, hierzu die MVV GmbH im Rahmen des Vergabeverfahrens als Vergabestelle zu beauftragen.
Im Gebiet der Gemeinde sollen die Leistungen voraussichtlich gemäß dem Mengengerüst in der Absichtserklärung (Anlage 1) Gegenstand der Vergabe werden. Ein daraus erstelltes gemeinsames Mengengerüst wird der Zweckvereinbarung beigefügt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung): die einzelnen Maßnahmen (Stelen, Flächenmarkierungen) werden im Rahmen des Förderprogramms „Errichtung von Mobilitätsstationen“ bis zu 50% finanziert.
Der Landkreis Starnberg finanziert einmalig Investitionskosten für eine Gegenstation pro Kommune.
Das Landratsamt Starnberg wird in Zusammenarbeit mit gwt eine mögliche finanzielle Beteiligung von Unternehmen aus der Region prüfen.
Beschlussvorschlag
- Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Grundsatzuntersuchung sowie die vorgeschlagenen Standorte und Ausstattungen von Mobilitätspunkten in der Gemeinde Gilching zur Kenntnis.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung über die gemeinschaftliche Etablierung und Sicherstellung eines öffentlichen Bikesharing-Systems von Gebietskörperschaften im Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes (im Folgenden: Zweckvereinbarung) nach Maßgabe des angehängten Entwurfes mit allen in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften sowie allen Landkreisen, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, abzuschließen. Diese Beauftragung und Ermächtigung bleibt bestehen, auch wenn und soweit einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften oder der Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, nicht oder nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens den Abschluss der Zweckvereinbarung beschließen.
- Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von dem angehängten Entwurf darf abgewichen werden, soweit die Abweichungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Landeshauptstadt München zu bevollmächtigen, Willenserklärungen anderer Gebietskörperschaften, die den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung der Zweckvereinbarung betreffen, mit Wirkung für und gegen der Gemeinde Gilching zu empfangen.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung diese zu ändern, soweit die Änderungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist hierfür jeweils nicht erforderlich.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des angehängten Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften bzw. einzelne oder mehrere der in der Anlage 2 des angehängten Entwurfes genannten Optionsgebietskörperschaften sowie einzelne oder mehrere Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, unter den in der Zweckvereinbarung festgelegten Voraussetzungen als Vertragsparteien in die Zweckvereinbarung aufzunehmen und die Zweckvereinbarung jeweils entsprechend zu ändern. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist für die Vertragsänderungen jeweils nicht erforderlich.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung für die Gemeinde Gilching 22 mechanische Fahrräder und 6 Pedelecs anzugeben.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch die Zweckvereinbarung eröffneten Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass für die Gemeinde Gilching möglichst 3 Stationen vorgesehen werden und die in dieser Vorlage genannten Standorte möglichst weitgehend umgesetzt werden. Die Beschaffung soll jedoch auch dann durchgeführt werden, wenn diese Vorgaben nicht umgesetzt werden.
Beschluss
- Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Grundsatzuntersuchung sowie die vorgeschlagenen Standorte und Ausstattungen von Mobilitätspunkten in der Gemeinde Gilching zur Kenntnis.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung über die gemeinschaftliche Etablierung und Sicherstellung eines öffentlichen Bikesharing-Systems von Gebietskörperschaften im Gebiet des Münchner Verkehrsverbundes (im Folgenden: Zweckvereinbarung) nach Maßgabe des angehängten Entwurfes mit allen in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften sowie allen Landkreisen, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, abzuschließen. Diese Beauftragung und Ermächtigung bleibt bestehen, auch wenn und soweit einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften oder der Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, nicht oder nicht rechtzeitig zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens den Abschluss der Zweckvereinbarung beschließen.
- Der Gemeinderat nimmt zur Kenntnis, dass von dem angehängten Entwurf darf abgewichen werden, soweit die Abweichungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung, aufgrund weiterer Abstimmungen zwischen den Projektbeteiligten oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, die Landeshauptstadt München zu bevollmächtigen, Willenserklärungen anderer Gebietskörperschaften, die den Abschluss, die Änderung oder die Beendigung der Zweckvereinbarung betreffen, mit Wirkung für und gegen der Gemeinde Gilching zu empfangen.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung diese zu ändern, soweit die Änderungen nur unwesentlich sind und dies aufgrund von Anmerkungen der Aufsichtsbehörde, des Finanzamtes oder ähnlicher Stellen, aufgrund einer steuerlichen Prüfung oder aus vergleichbaren Gründen erforderlich ist. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist hierfür jeweils nicht erforderlich.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, nach Abschluss der Zweckvereinbarung einzelne oder mehrere der in der Anlage 1 des angehängten Entwurfes genannten Basisgebietskörperschaften bzw. einzelne oder mehrere der in der Anlage 2 des angehängten Entwurfes genannten Optionsgebietskörperschaften sowie einzelne oder mehrere Landkreise, die Gesellschafter der Münchner Verkehrs- und Tarifverbund GmbH (MVV) sind, unter den in der Zweckvereinbarung festgelegten Voraussetzungen als Vertragsparteien in die Zweckvereinbarung aufzunehmen und die Zweckvereinbarung jeweils entsprechend zu ändern. Ein erneuter Beschluss des Gemeinderates ist für die Vertragsänderungen jeweils nicht erforderlich.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der Fortschreibung der Anlage 1 der Zweckvereinbarung für die Gemeinde Gilching 22 mechanische Fahrräder und 6 Pedelecs anzugeben.
- Der erste Bürgermeister wird beauftragt, im Rahmen der durch die Zweckvereinbarung eröffneten Möglichkeiten darauf hinzuwirken, dass für die Gemeinde Gilching möglichst 3 Stationen vorgesehen werden und die in dieser Vorlage genannten Standorte möglichst weitgehend umgesetzt werden. Die Beschaffung soll jedoch auch dann durchgeführt werden, wenn diese Vorgaben nicht umgesetzt werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download Gilching - Empfohlene Flächen Mobilitätspunkte.pdf
Download Empfohlene Stationsflächen LK Starnberg gesamt.pdf
Download Bericht LK Starnberg.pdf
zum Seitenanfang
6. Stellungnahmen zum Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2021 und der Kasse der Gemeinde Gilching
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
informativ
|
6 |
Sachverhalt
Der Bericht über die überörtliche Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2021 und der Kasse der Gemeinde Gilching (Lkr Starnberg) enthält 24 Textziffern mit Prüfungsfeststellungen (Anlage Prüfbericht und Zahlen zum Prüfbericht sowie Stellungnahmen der Verwaltung im nicht öffentlichen Teil).
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Einzelfeststellungen des Berichts über die überörtliche Rechnungsprüfung des BKPV von 2017 bis 2021 im nicht öffentlichen Teil zur Kenntnis.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Einzelfeststellungen des Berichts über die überörtliche Rechnungsprüfung des BKPV von 2017 bis 2021 im nicht öffentlichen Teil zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
7. Ergebnisse der Interkommunalen Bündelausschreibung für die Erdgasbeschaffung (2024-2026)
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
informativ
|
7 |
Sachverhalt
Die Erdgaslieferung wurde durch die Sammelausschreibung des Bayerischen Gemeindetages mit dem Dienstleister KUBUS ausgeschrieben. Es gab 3 bis 4 Bieter pro Los. Die Preise liegen deutlich über den bisherigen Preisen.
Die genauen Ergebnisse der Ausschreibung finden sich im nicht öffentlichen Teil der Sitzung.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Interkommunalen Erdgasbündelausschreibung zur Kenntnis.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Ergebnisse der Interkommunalen Erdgasbündelausschreibung zur Kenntnis.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
zum Seitenanfang
8. 11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände" für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching;
Beschluss zur Berichtigung i.S.v. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
8 |
Sachverhalt
1. Der Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan (BP) „ehemaliges Zelenka-Gelände“ wurde im Bauausschuss am 26.06.2023 gefasst. Der BP trat mit Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses im gemeindlichen Amtsblatt am 19.07.2023 in Kraft.
2. Der BP setzt als Art der baulichen Nutzung „WA“ (Allgemeines Wohngebiet) nebst öffentlicher Grünfläche mit Spielplatz fest und weicht insoweit von den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplanes aus 2005 ab, der „MI“ (Mischgebiet) darstellt.
Da der BP als solcher der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB aufgestellt wurde, besteht die Möglichkeit, den Flächennutzungsplan für die betreffende Teilfläche in „WA“ nebst öffentlicher Grünfläche mit Spielplatz zu berichtigen, ohne ein aufwändiges Planteiländerungsverfahren mit anschließender Genehmigung oder Anzeige durchführen zu müssen.
3. In Anlage beigefügt ist der Berichtigungsplan inkl. Zeichnung und Legende, aus dem der Berichtigungsumgriff und die Regelungsinhalte ersichtlich sind; eine Begründung ist hinfällig. Der Gemeinderat wird gebeten, diesen Entwurf inhaltlich zu billigen und die 11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes auf dessen Basis zu beschließen.
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2023 und beschließt:
1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 24.10.2023 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt Kenntnis von der Beschlussvorlage der Verwaltung vom 09.10.2023 und beschließt:
1. Der Flächennutzungsplan i.d.F.v. 25.10.2005 wird für den Bereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching gem. § 13a Abs. 2 Nr. 2 3. Halbsatz BauGB berichtigt. Der Entwurf der Flächennutzungsplanberichtigung i.d.F.v. 24.10.2023 wird inhaltlich gebilligt. Die Berichtigung erhält folgende Bezeichnung:
„11. Berichtigung des Flächennutzungsplanes (Fassung vom 25.10.2005) im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes „ehemaliges Zelenka-Gelände“ für die Grundstücke Fl.Nrn. 206/7 sowie Tfl. aus 206, 206/1 und 209, Gemarkung Argelsried und Fl.Nrn. 1632/5 sowie Tfl. aus 1633/35, Gemarkung Gilching“.
2. Die Verwaltung wird beauftragt, die Berichtigungsunterlagen auszufertigen und ortsüblich bekanntzumachen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download Berichtigungsplan i.d.F.v. 24.10.2023.pdf
zum Seitenanfang
9. gemeindlicher Wohnungsbau im Bebauungsplangebiet "ehemaliges Zelenka-Gelände"; Beauftragung der Verfahrensbetreuung zum VgV-Verfahren
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
9 |
Sachverhalt
Die Gemeinde Gilching besitzt im Bebauungsplangebiet „ehemaliges Zelenka-Gelände“ das Grundstück WA 1 (s. Anlage). Hierauf lassen sich rund 18 gemeindeeigene Wohnungen bauen. Erste Gespräche mit der Regierung von Oberbayern haben ergeben, dass es hierfür hohe staatliche Förderungen geben wird. Allerdings sind vor einer Bewilligung von staatlichen Fördermitteln eine Planung samt Kostenschätzung erforderlich. Für die Vergabe von Architektenleistungen für dieses Projekt ist ein sog. VgV-Verfahren notwendig. Die Verwaltung hat hierfür ein Angebot bei Brinkmeier + Salz, München eingeholt, welches ebenfalls beigefügt ist.
Eine erste überschlägige Berechnung der Baukosten (ohne Außenanlagen), Zuschüsse und Darlehen seitens der Verwaltung, ohne Anspruch auf Vollständigkeit, wie folgt:
1.300 qm WF (=Wohnfläche)
20 TG-Stellplätze
1.300 qm*3.300 € = 4.290.000 €
20*25.000 € = 500.000 €
20 % Honorar = 858.000 €
5.648.000 €
Eigenanteil 564.800 €
Zuschuss 1.694.400 €
Darlehen 3.388.800 €
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für den kommunalen Wohnungsbau auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Bebauungsplangebiet „ehemaliges Zelenka-Gelände“ das VGV-Verfahren für Architektenleistungen gemäß Angebot des Büros Brinkmeier+Salz, München und Kosten in Höhe von 13.054,30 € durchzuführen.
Beschluss
Der Gemeinderat beauftragt die Verwaltung, für den kommunalen Wohnungsbau auf dem gemeindeeigenen Grundstück im Bebauungsplangebiet „ehemaliges Zelenka-Gelände“ das VGV-Verfahren für Architektenleistungen gemäß Angebot des Büros Brinkmeier+Salz, München und Kosten in Höhe von 13.054,30 € durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0
Dokumente
Download Planzeichnung.pdf
zum Seitenanfang
10. Vergabe Zeitvertrag für wiederkehrende Unterhaltsarbeiten im Straßenbau 2024/25
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
beschließend
|
10 |
Sachverhalt
Alle zwei Jahre werden die wiederkehrenden Unterhaltsarbeiten im Tiefbau ausgeschrieben. Darunter fallen Straßenschäden und -anpassungen, punktuelle Entwässerungssysteme.
Belange von Inklusion und Ausbau des Fahrradwegenetzes werden ebenfalls, teilweise über diesen Auftrag abgewickelt.
Die Submission zur beschränkten Ausschreibung nach dem Leistungskatalog der LH München für Unterhaltsarbeiten im Straßenbau, Stand November 2015 samt Anhang der Gemeinde Gilching 2023, wurde am 28.09.2023 durchgeführt.
Die Leistung wurde für einen Vertragszeitraum von 2 Jahren ausgeschrieben.
Für den wirtschaftlichsten Bieter wurde eine Abfrage im Wettbewerbsregister durchgeführt, hier sind keine negativen Einträge vorhanden.
Das Ergebnis der Submission ist als Sitzungsvorlage im nichtöffentlichen Teil beigelegt.
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Beschlussvorschlag
- Das Ergebnis der Submission vom 03.02.2022 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH &Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching 2023, mit einer Auftragssumme von 300.000.-€ für 2024 und 300.000.-€ für 2025 und dem angebotenen Abschlag auf die Einheitspreise.
Beschluss
- Das Ergebnis der Submission vom 03.02.2022 im nichtöffentlichen Teil wird zur Kenntnis genommen.
- Die Gemeinde Gilching beauftragt die Firma Richard Schulz Tiefbau GmbH &Co. KG aus 86633 Neuburg/Donau für die Unterhaltsarbeiten im Straßenbau samt Anhang der Gemeinde Gilching 2023, mit einer Auftragssumme von 300.000.-€ für 2024 und 300.000.-€ für 2025 und dem angebotenen Abschlag auf die Einheitspreise.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 1
Abstimmungsbemerkung
(GRin Franke ist während der Abstimmung im Sitzungssaal nicht anwesend)
zum Seitenanfang
11. Verschiedenes
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
informativ
|
11 |
zum Seitenanfang
11.1. Wahl-Plakatierung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
11.1 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Pilgram appelliert an die Parteien, ihre Wahlplakate nicht früher als 6 Wochen vor der Wahl anzubringen. Er verweist auf die Plakatierungs VO. Außerdem erwähnt er erneut Plakatwände zu verwenden, um das Ortsbild nicht unnötig zu belasten.
In diesem Zusammenhang bittet BM Walter die restlichen Wahlplakate abzuhängen, sonst werden sie von der Gemeinde kostenpflichtig entfernt.
zum Seitenanfang
11.2. Westumfahrung
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
11.2 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GR Unger erfragt konkrete Zahlen, die die Verkehrsentlastung der Römerstraße belegen. Seines Erachtens ist die Römerstraße noch immer sehr stark befahren.
BM Walter gibt an, dass ca. 6000 Fahrzeuge täglich den Kreisel am Kieswerk befahren und damit der Starnberger Weg spürbar entlastet wurde. Auch der Verkehr in der westlichen Landsberger Straße ist signifikant zurückgegangen. Für die Römerstraße wird - aufgrund des Handels - auch weiterhin Ziel- und Quellverkehr bestimmend sein.
Nähere Ergebnisse wird das Mobilitätskonzept liefern.
zum Seitenanfang
11.3. Baustelle Landsberger Straße - Baumschäden
Gremium
|
Sitzung
|
Sitzungsdatum
|
ö / nö
|
Beratungstyp
|
TOP-Nr. |
Gemeinderat
|
Sitzung des Gemeinderates
|
24.10.2023
|
ö
|
|
11.3 |
Finanzielle Auswirkungen
Gesamtkosten der Maßnahmen
Beschaffungs-/ Herstellungskosten
EUR
|
Jährliche Folgekosten/-lasten
EUR
|
Veranschlagung im Verwaltungshaushalt
|
im Vermögenshaushalt
|
im Haushaltsplan nicht veranschlagt
|
Haushaltsansatz
|
Haushaltsstelle
|
Deckungsvorschlag (Finanzierung):
Diskussionsverlauf
GRin Dr. Bock erkundigt sich wer für die Schäden an den Bäumen aufkommt, die durch die Baustelle an der Landsberger Straße entstanden sind.
BM Walter gibt an, dass die Schäden bei der Abnahme festgestellt werden und der Bauträger in die Verpflichtung genommen werden wird. Er bedankt sich für den Hinweis.
Datenstand vom 31.10.2023 07:04 Uhr