Aktualisierung der Gebührensatzung aufgrund der Ausweitung des Elternbeitragszuschusses durch den Freistaat Bayern ab dem 1. Kindergartenjahr mit Wirkung zum 01.04.2019;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 07.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 07.05.2019 ö 6

Sachverhalt

Herr Porsch vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales hat den stellv. Kämmerer am 18.03.2019 folgenden Sachverhalt bestätigt bzw. mitgeteilt:
Bayerns Kabinett hat die versprochene Entlastung für Familien auf den Weg gebracht. Der Kindergartenbesuch wird ab April 2019 mit monatlich 100 Euro pro Kind schon im ersten und zweiten Kindergartenjahr bezuschusst werden. Bisher gibt es diesen Zuschuss vom Freistaat nur für das dritte und letzte Kindergartenjahr.
Der Beitragszuschuss für die gesamte Kindergartenzeit in Höhe von 100 € pro Kind und Monat wird mit einer Stichtagsregelung an das Kindergartenjahr gekoppelt. Er gilt ab dem 1. September des Kalenderjahres, in dem das Kind drei Jahre alt wird, und wird bis zur Einschulung gezahlt. Für dieses Kindergartenjahr bedeutet dies:

Den Zuschuss vom Freistaat in Höhe von 100 € erhalten Kinder, die 2018 3 Jahre alt geworden sind. Kinder, die 2019 3 Jahre alt werden, erhalten den Zuschuss ab 01.09.2019. Dies gilt für Kinder unabhängig davon, ob sie in der Krippe oder im Kindergarten betreut werden.
Das entsprechende Gesetz soll am 15.05.2019 durch den Landtag verabschiedet werden.
Die Gemeinde Grünwald könnte, um einheitliche Gebühren für alle Kindergartenkinder zu erreichen, im Zeitraum von April bis August 2019 die 100 € übernehmen, wenn in diesem Jahr die Kinder „erst“ 3 Jahre alt werden. Ab September 2019 erhalten auch diese Kinder den Zuschuss vom Freistaat Bayern.

In der beiliegenden geänderten Gemeindesatzung über die Gebühren der Kindertagesstätten wurden nun alle Kindergartenjahre auf dem Stand, den der Gemeinderat am 25. November 2014, öffentlicher Beschluss Nr. 82 für das letzte Kindergartenjahr beschlossen hat, gebracht. Somit hätten die Eltern für alle Kindergartenjahre einen sehr geringen und einheitlichen Besuchsbeitrag für die jeweils gebuchte Betreuungszeit zu entrichten.

Für den Fall, dass ein Kind in der Krippe 3 Jahre alt wird und bis zum Ende des Betreuungsjahres auch dort verbleibt, wurde in der Tabelle für Krippenkinder vermerkt, dass sich deren Gebühr um die Zuschusshöhe des Freistaates Bayern verringert.
Im Zuge der Satzungsänderung wurden noch der § 7 Gebührenzuschuss für Grünwalder Kinder bei freien Trägern in Grünwald, die Begrifflichkeit aus dem Gesetz zum BayKiBiG „Personensorgeberechtigte“ (bisher Erziehungsberechtigte) übernommen und die Abrechnung der Kinder aus dem Verein „Mittagsbetreuung e.V.“ geregelt. Für diese Kinder erfolgt die Abrechnung auf wöchentlicher Basis.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die der Sitzungsvorlage beiliegende Gemeindesatzung über die Gebühren der Kindertagesstätten zu genehmigen und auf die Verlesung der Satzung zu verzichten.
Die geänderte Satzung soll zum 01.04.2019 in Kraft treten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 27.06.2019 08:14 Uhr