Antrag Barkenstein GmbH zur Aufstockung des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 552/9 an der Ricarda-Huch-Straße 8;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 15.06.2015
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Barkenstein GmbH, 82031 Grünwald;
Bauort: Ricarda-Huch-Straße 8, Grundstück Fl. Nr. 552/9 (Grundstücksgröße 1.855m²)
Planbereich: Bebauungsplan BI 55/54 vom 22.04.1955, BL 18/96 (B 35) 2. Änderung v. 08.11.2012, § 34BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung;
Der Bauherr plant die Aufstockung des Dachgeschosses am bestehenden Einfamilienhaus mit einem Walmdach und einer Dachneigung von 40°.
Das Dachgeschoss wird als Nichtvollgeschoss geplant, somit ändert sich nichts am Maß der baulichen Nutzung.
Das Dachgeschoss ist keine eigenständige Wohneinheit und löst daher keine weiteren Stellplätze aus als wie bisher zwei die mit der bestehen Garage nachgewiesen werden können.
Auf der Gebäudesüdseite ist ein Giebel geplant, der in seiner Wandhöhe nicht den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung entspricht. Die Maximal zulässige Wandhöhe von 7,25m wird mit dem Giebel um 0,92m überschritten. Hier wird eine Abweichung benötigt, die in ähnlich gelagerten Fällen jeweils erteilt wurde.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Baumbestand wird nicht berührt.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zur Aufstockung des Dachgeschosses eines Einfamilienhauses mit Garage herzustellen.
Einer Abweichung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Wandhöhe um
0,92 m mit dem Giebel wird zugestimmt.
Die geplanten Dachflächenfenster auf der Gebäudenordseite dürfen nicht aneinandergebaut werden. Der Abstand der Gauben, sowie der Dachflächenfenster untereinander muss mindestens 1,00 m betragen. Dies ist entsprechend vom Planer zu ändern.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 09:56 Uhr