Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses auf dem Grundstück Fl. Nr. 320/3 an der Laufzorner Straße 28:


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 12.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 12.04.2021 ö beschließend 4

Sachverhalt

Bauort: Laufzorner Str. 28, Grundstück Fl. Nr. 320/3 (Grundstücksgröße = 924 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan Nr. B 48; Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung

Die Bauwerberin plant die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool in E+D-Bebauung (Dachneigung: 52°, Dachgeschoss ist kein Vollgeschoss).

Die Festsetzungen des Bebauungsplanes Nr. B 48 werden bis auf eine geringe Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 15 m² vollumfänglich eingehalten. Eine Befreiung hiervon kann befürwortet werden.

Die Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden bis auf eine Abgrabung auf der Gebäudeostseite ebenfalls komplett eingehalten. Die Abgrabung wird im Rahmen der Ausnahmetatbestände geplant, eine Abweichung sollte daher entsprechend befürwortet werden.

Der Stellplatznachweis wird erbracht.
Schützenswerter Baumbestand wird nicht berührt.
Die Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Das Bauvorhaben ist genehmigungsfähig.  

Beschluss

GR-Mitglied Kraus ist als beauftragter Planer von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Gemeindeordnung ausgeschlossen.

Der Bauausschuss beschließt, das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage und Pool herzustellen.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der maximal zulässigen Grundfläche mit den Nebenanlagen um 15 m² wird befürwortet.

Eine Abweichung von der Einhaltung der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Abgrabung im Rahmen der Ausnahmetatbestände wird ausnahmsweise befürwortet.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 17.05.2021 21:29 Uhr