Gemeindliche Liegenschaft in der Nibelungenstr. 4 – geplante Neubebauung; Einholung der Honorarangebote von Architekturbüros;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 5

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat am 21.07.2020 das Grundstück in der Nibelungenstr. 4 erworben.

Wie in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020 durch die Verwaltung vorgetragen und in der Niederschrift entsprechend protokolliert, befindet sich auf dem 973m² großen Grundstück ein Wohnhaus in E+1+D-Bauweise. Bei der damaligen Besichtigung war ein Wohnhaus in sehr einfachem Zustand vorzufinden, dass offensichtlich seit Errichtung nicht wesentlich saniert wurde. 

Angepasst an die nachbarschaftliche Bebauung wäre eine Nutzung des Anwesens zu Wohnzwecken denkbar – insoweit ist eine Neubebauung anzustreben – so lautete der Vortrag der Verwaltung der zum einstimmigen Beschluss des Gemeinderates führte. 

Um das Baurecht nun optimal auszunutzen wird vorgeschlagen, den sanierungsbedürftigen Altbestand abzubrechen und durch ein neues Wohnhaus / Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu ersetzen.

Es könnten somit künftig z.B. fünf Wohneinheiten realisiert werden. 

Aufgrund der Angaben zum Maß der baulichen Nutzung und der hieraus möglichen Kubatur ermittelte die Bauverwaltung nach den aktuellen Werten entsprechend dem Baukostenindex nach erster grober Schätzung für einen Neubau eines Wohnhauses zzgl. einer Tiefgarage, dass die Planung für diese Maßnahmen nach HOAI unterhalb der EU-weiten ausschreibungspflichtigen Werte (214.000,00 € netto) vergeben werden könnte. 

Wie in solchen Fällen üblich und durch das Bayer. Innenministerium (Oberste Baubehörde) vorgegeben, sind von der Verwaltung mindestens drei Angebote von geeigneten Architekturbüros einzuholen. 

Seitens der Verwaltung werden folgende Architekturbüros vorgeschlagen: 

  • Architekturbüro Thomas Stroh
  • Architekturbüro Steininger
  • Biedermann Architekten


Die Verwaltung wird bei diesen Büros die Honorarangebote anfordern, auswerten und dem Gemeinderat eine Vergabeempfehlung zur Entscheidung vorlegen. 

Zweckmäßig wäre auch die Vergaben dann künftig dem Bauausschuss zu übertragen. 

Entsprechende Haushaltsmittel für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage müssen im Haushalt eingestellt werden. 

Beschluss

Wie in der nichtöffentlichen Sitzung des Gemeinderates am 21.07.2020 durch die Verwaltung vorgetragen, befindet sich auf dem 973m² großen Grundstück ein Wohnhaus in E+1+D-Bauweise. Bei der damaligen Besichtigung war ein Wohnhaus in sehr einfachem Zustand vorzufinden, dass offensichtlich seit Errichtung nicht wesentlich saniert wurde. 

Um das Baurecht nun optimal auszunutzen wird vorgeschlagen, den sanierungsbedürftigen Altbestand abzubrechen und durch ein neues Wohnhaus / Mehrfamilienhaus mit Tiefgarage zu ersetzen. Es könnten somit künftig z.B. fünf Wohneinheiten realisiert werden. 

Aufgrund der Angaben zum Maß der baulichen Nutzung und der hieraus möglichen Kubatur ermittelte die Bauverwaltung nach den aktuellen Werten entsprechend dem Baukostenindex nach erster grober Schätzung für einen Neubau eines Wohnhauses zzgl. einer Tiefgarage, dass die Planung für diese Maßnahmen nach HOAI unterhalb der EU-weiten ausschreibungspflichtigen Werte (214.000,00 € netto) vergeben werden könnte. 

Wie in solchen Fällen üblich und durch das Bayer. Innenministerium (Oberste Baubehörde) vorgegeben, sind von der Verwaltung mindestens drei Angebote von geeigneten Architekturbüros einzuholen. 

Seitens der Verwaltung werden folgende Architekturbüros vorgeschlagen: 

  • Architekturbüro Thomas Stroh
  • Architekturbüro Steininger
  • Biedermann Architekten

Aus der Mitte des Gemeinderates werden weitere zwei Architekturbüros wie folgt vorgeschlagen:
  • Architekturbüro Prof. Nagler
  • Architekturbüro Prof. Meck

Das Architekturbüro Prof. Nagler und das Architekturbüro Meck sind ausweislich für nachhaltiges und ökologisches Bauen prädestiniert.

Die Verwaltung wird bei diesen Büros die Honorarangebote anfordern, auswerten und dem Gemeinderat eine Vergabeempfehlung zur Entscheidung vorlegen. 

Zweckmäßig wäre auch die Bauvergaben dann künftig dem Bauausschuss zu übertragen. 

Entsprechende Haushaltsmittel für den geplanten Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage müssen im Haushalt eingestellt werden. 


Der Gemeinderat nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt in der vorliegenden Grundstücksangelegenheit den Abbruch der Bestandsimmobilie und den Neubau eines Wohnhauses mit mehreren Wohneinheiten sowie die Errichtung einer Tiefgarage. Eine gemeinsame TG-Zufahrt mit dem Wohnhaus am Hirtenweg 1 ist zu prüfen.

Die Verwaltung wird bezüglich der Planungsleistungen mit der Angebotseinholung von den fünf ausgewählten Architekturbüros beauftragt. Die Auftragsvergabe erfolgt an den wirtschaftlichsten Bieter durch den Gemeinderat.

Der Gemeinderat ermächtigt den Bauausschuss zudem mit den entsprechenden Bauvergaben und die Bauverwaltung mit der Umsetzung der Maßnahme.

Es sind entsprechende Haushaltsmittel für 2022 in den Haushalt einzustellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Abstimmungsbemerkung
GR Mitglied Steininger von der Beratung und Beschlussfassung nach Art. 49 Abs. 1 GO ausgeschlossen.

Datenstand vom 26.11.2021 11:15 Uhr