Antrag auf isolierte Abweichung Robert Lang zur Errichtung eines Zaunes auf dem Grundstück Fl. Nr. 588/37 an der Südlichen Münchner Straße 37;
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Bauausschusses , 15.02.2016
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Bauherr: Robert Lang;
Bauort: Südliche Münchner Str. 37, Grundstück Fl.Nr. 588/37
Planbereich: Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Baulinienplan 211 B 31, & 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Auf der Südseite des Eckgrundstückes an der Südlichen Münchner Straße / Ebertstraße ist die Errichtung einer Einfriedung mit einer Höhe von zwei Metern geplant. Die Einfriedung in Form einer gegliederten Betonmauer mit strukturierter Oberfläche (siehe Anlage) soll auf der Südseite entlang der Ebertstraße auf einer Länge von 18m errichtet werden.
Es handelt sich hier um ein Eckgrundstück, das durch den Grünwalder Freizeitpark und den vielbefahrenen Kreuzungsbereich laut beigefügtem Schriftsatz des Antragsstellers einer hohen Lärmbelastung ausgesetzt ist.
Die Ebertstraße ist eine Wohnstraße, in der nach gültiger Ortsgestaltungssatzung Einfriedungen nur bis zu einer Höhe von 1,60 m Höhe und auch nicht als Wände/Mauern zulässig sind.
Insofern sollte einer isolierten Abweichung von den Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung nicht zugestimmt werden, um hier keinen Präzedenzfall für die Eck-Grundstücke entlang der Staats- und Kreisstraßen zu schaffen.
Beschluss
Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, dem Antrag auf isolierte Abweichung von der Ortsgestaltungssatzung wegen Errichtung einer Einfriedungsmauer mit 2
m Höhe an einer Wohnstraße nicht zuzustimmen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.10.2016 10:11 Uhr