Antrag Karell Dörner und Dr. Barbara Dörner-Geis zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl. Nr. 368/5 an der Perlacher Straße 4a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 11.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 11.04.2016 ö beschließend 7

Sachverhalt

Bauherr: Karell Dörner und Dr. Barbara Dörner-Geis
Bauort: Perlacher Straße 70, Grundstück Fl. Nr. 368/5 (Grundstücksgröße 1.275 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan BL 21/75 (B17) v. 22.07.1977, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung


Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (DN, 44° bzw. 30°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Garage.

Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,30; GRZ 0,25) bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrtssituation um ca. 151 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass es sich hier um ein Hammergrundstück handelt. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.

Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 17 werden eingehalten.

Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.

Die Wandhöhe der Garage ist vom Planer auf max. 2,75 m zu reduzieren.

Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.

Der Stellplatznachweis wird anhand der geplanten Doppelgarage ausreichend erbracht.

Der Freiflächen-/Baumbestandsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.

Die Nachbarunterschriften sind vollständig.

Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt den Vortrag der Verwaltung zur Kenntnis und stellt das gemeindliche Einvernehmen für den vorliegenden Bauantrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit einer Garage her.

Eine Befreiung wegen Überschreitung der Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen um ca. 151 m² wird aufgrund der langen Zufahrtssituation befürwortet.

Der beantra gten Fällung der zweistämmigen Esche wird zugestimmt. Die zu erhaltenden Bäumen sind im Rahmen der Baumaßnahme zwingend mittels entsprechender Maßnahmen (siehe Baumgutachten der Firma Bauroth vom 07.04.2016) zu schützen.

Der beantragten Fällung der Birke im Zufahrtsbereich wird nicht zugestimmt. Sie ist mit entsprechenden Schutzmaßnahmen (Wurzelbrücke ect.) zu erhalten. Diese müssen allerdings schon beim Abbruch des alten Hauses umgesetzt werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.10.2016 10:16 Uhr