Bauherr: A.C.H. Wertschutz GmbH
Bauort: Perlacher Str. 70, Grundstück Fl.Nr. 604/53 (Grundstücksgröße = 1.466 m²)
Planbereich: Baulinienplan BI 63/54 vom 12.04.1955, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, § 34 BauGB, Ortsgestaltungssatzung und Garagen- und Stellplatzsatzung
Das Grundstück war bereits mehrfach Beratungsgegenstand im Bauausschuss. Zuletzt am 09. Mai 2016 mit einer Bauvoranfrage, ob es möglich ist im rückwärtigen Grundstücksbereich ein Einfamilienhaus zu errichten, dies wurde vom Bauausschuss in Aussicht gestellt.
Die neuen Eigentümer beantragen jetzt einen Gartenpavillon mit Gästezimmer und Arbeitszimmer im rückwärtigen Grundstückbereich in E+D Bebauung mit 15° Dachneigung. Im kleinen Obergeschoss soll noch eine Bibliothek entstehen.
Das Maß der baulichen Nutzung ist in Bezug auf die Hauptnutzung eingehalten.
Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird um ca. 35 m² überschritten. Hier sollte wie in ähnlichen Fällen einer Befreiung zugestimmt werden.
Die Wandhöhen im Erdgeschoss sind gemäß der Ortsgestaltungssatzung auf max. 4,25m zu reduzieren.
Der Stellplatznachweis ist durch die bestehende Doppelgarage erbracht.
Ein prüffähiger Baum- und Freiflächenplan ist noch nicht vorhanden, wird aber nachgereicht.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.