Tektur Ulrich und Beatrix Meyer zum Neubau eines Einfamilienhauses – Änderung des Freiflächengestaltungsplanes - auf dem Grundstück Fl. Nr. 592/4 an der Dr.-Max-Str. 78 a;


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Bauausschusses , 18.12.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Bauausschuss (Gemeinde Grünwald) Sitzung des Bauausschusses 18.12.2017 ö 7

Sachverhalt

Bauherr: Ulrich und Beatrix Meyer
Bauort: Dr.-Max-Str. 78a, Grundstück Fl.Nr. 592/4 (Grundstücksgröße = 1.515 m²)
Planbereich: Bebauungsplan 67 B 12 vom 02.03.2012 und Bebauungsplan Nr. B 35 i.d.F. vom 08.11.2012; § 34 BauGB; Ortsgestaltungssatzung und Garagen – und Stellplatzsatzung;

Die Tektur ist aufgrund der bauaufsichtlichen Überprüfung durch das Landratsamt nötig geworden, da der genehmigte Baumbestandsplan nicht eingehalten und schützenswerter Baumbestand gefällt wurde. Mit vorliegendem Tekturantrag soll die Änderung des Freiflächengestaltungsplans hinsichtlich des Baumbestandes/Ersatzbepflanzung genehmigt werden.

Die geschützte Rot-Eiche Nr. 2 ist gefällt worden, weil sie irreparabel durch die Fällung einer Fichte auf dem Nachbargrundstück beschädigt worden ist. Ebenso die Rotbuche Nr. 9 und die Hasel Nr. 10.

Das Grundstück ist jetzt bis auf eine dreistämmige Buche mit geringem Stammumfang baumfrei. Bei der Größe des Grundstücks sind gem. der Festsetzung des Bebauungsplanes B35 5 Bäume zu pflanzen. Die notwendige Ersatzbepflanzung sollte nach Einschätzung des Umweltamtes in Form eines Spitzahorns mit einem Stammumfang von 30 – 35 cm erfolgen, in der Tektur werden nur 20 – 25 cm vorgeschlagen. Eine entsprechende Änderung wurde per Handeintrag vorgenommen. 

An der Dr.-Max-Str. sind zwei weitere Pflanzungen –Hainbuchen- vorgesehen. Diese sind als Formgehölze vorgesehen und sind als Ersatzbepflanzung im Allgemeinen nicht zugelassen. Per Handeintrag wurden die Formgehölze (F) gestrichen.        

Es sind mindestens fünf Ersatzpflanzungen auf dem Grundstück notwendig um die Vorgaben des Bebauungsplans B 35 einzuhalten. Diese sind im Freiflächenplan vorgesehen.

Nachbarunterschriften liegen nicht vor.

Beschluss

Der Bauausschuss nimmt Kenntnis vom Vortrag der Verwaltung und beschließt, das Einvernehmen für die Tektur des Freiflächengestaltungsplanes hinsichtlich der Ersatzbepflanzung wie eingetragen herzustellen.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 29.01.2018 14:55 Uhr