Bauherr: Karell Dörner und Dr. Barbara Dörner-Geis
Bauort: Perlacher Straße 70, Grundstück Fl. Nr. 368/5 (Grundstücksgröße 1.275 m²)
Planbereich: Qualifizierter Bebauungsplan BL 21/75 (B17) v. 22.07.1977, Bebauungsplan Nr. B 35 v. 31.01.1997, Ortsgestaltungssatzung, Garagen- und Stellplatzsatzung, Baumschutzverordnung
Die Antragsteller begehren die Genehmigung zur Errichtung eines Einfamilienhauses in E+1+D-Bebauung mit Satteldach (DN, 44° bzw. 30°, DG ist kein Vollgeschoss) und einer Garage.
Das Maß der baulichen Nutzung (GFZ 0,30; GRZ 0,25) bezüglich der Grund- und Geschossflächenzahl mit der Hauptnutzung wird gut eingehalten. Die Grundflächenzahl mit den Nebenanlagen wird aufgrund der langen Zufahrtssituation um ca. 151 m² überschritten. Hierfür ist eine Befreiung erforderlich. Festzuhalten ist an dieser Stelle, dass es sich hier um ein Hammergrundstück handelt. Die Zufahrt wird mit wasserdurchlässigen Belägen ausgeführt. Eine Befreiung sollte wie in ähnlich gelagerten Fällen befürwortet werden.
Die sonstigen Festsetzungen des Bebauungsplanes B 17 werden eingehalten.
Die Wand-, First- und Kniestockhöhe entsprechen der Ortsgestaltungssatzung.
Die Wandhöhe der Garage ist vom Planer auf max. 2,75 m zu reduzieren.
Die weiteren Festsetzungen der Ortsgestaltungssatzung werden eingehalten.
Der Stellplatznachweis wird anhand der geplanten Doppelgarage ausreichend erbracht.
Der Freiflächen-/Baumbestandsplan liegt zur Beurteilung im gemeindlichen Umweltamt.
Die Nachbarunterschriften sind vollständig.
Das geplante Bauvorhaben ist zulässig und genehmigungsfähig.