Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses, Neubau einer Maschinenhalle (Antrag auf Vorbescheid) Baugrundstück: Oberasbach Gemarkung: Oberasbach Flur-Nr.: 31


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (58./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 17.09.2018

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 35 und 36 BauGB unter der
       Voraussetzung der Privilegierung erteilt.

2.        Die Gestaltung der Gebäude ist im Rahmen der Bauantragsstellung mit der Stadt Gunzenhausen abzustimmen.

3.        Die Freiflächengestaltung und Eingrünung ist einvernehmlich mit der Stadt Gunzenhausen und dem Landratsamt Weißenburg-Gunzenhausen, Untere Naturschutzbehörde, abzustimmen.

4.        Die straßenmäßige Erschließung hat über die Ortsstraße Flur-Nr. 9/5 der Gemarkung Oberasbach erfolgen.

5.        Die geplanten Gebäude sind an die bestehende Grundstücksentwässerungsanlage anzuschließen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2020 10:28 Uhr