Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (2./XV) des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt, 10.06.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 7, Dagegen: 2

Datenstand vom 14.09.2020 09:22 Uhr