Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet V“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1482/107, 1482/22, 1482/106, alle Gemarkung Gunzenhausen (Albert-Schweitzer-Straße/Elsa-Brändström-Straße) für die Errichtung von zwei Mehrfamilienhäusern; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (3./XV) des STADTRATES, 25.06.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 10.06.2020, lfd.-Nr. 11, beschließt der Stadtrat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 17, Dagegen: 4

Datenstand vom 25.09.2020 09:32 Uhr