Verwendung des Ortswappens von Pflaumfeld; Antrag von Herrn Siegfried Stoll, Autor einer Kinderbuchreihe


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 17.09.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Auf Antrag vom 18.07.2020 wird Herrn Siegfried Stoll stets widerruflich die Genehmigung erteilt, gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung das Ortswappen von Pflaumfeld für die Veröffentlichung in der aktuellen Kinderbilderbuchreihe zu verwenden.

Es werden folgende Auflagen festgelegt:

  1. Die Art der Verwendung des Wappens darf keine Vermutung aufkommen lassen, dass die das Wappen benutzende Stelle eine städtische Einrichtung sei.
  2. Die Wiedergabe des Ortswappens muss originalgetreu sein und den Regeln der Wappenkunde entsprechen. Erfolgt die Wiedergabe farbig, so muss sie den hierfür angewandten heraldischen Regeln entsprechen.
  3. Die Verwendung des Ortswappens in Zusammenhang mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem oder rechtswidrigem Handeln bzw. Verhalten etc. ist nicht gestattet.
  4. Die Stadt Gunzenhausen kann die Genehmigung bei begründeten Fällen jederzeit widerrufen.
  5. Der Stadt Gunzenhausen ist jeweils ein Buch, in dem das Wappen verwendet wird, kostenlos zu überlassen.

Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € gem. Nr. 20 Anlage 2 des kommunalen Kostenverzeichnisses erhoben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 22.10.2020 10:38 Uhr