Verwendung des Ortswappens von Pflaumfeld;
Antrag von Herrn Siegfried Stoll, Autor einer Kinderbuchreihe
Daten angezeigt aus Sitzung:
3. Sitzung (3./XV) des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung, 17.09.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Auf Antrag vom 18.07.2020 wird Herrn Siegfried Stoll stets widerruflich die Genehmigung erteilt, gem. Art. 4 Abs. 3 der Gemeindeordnung das Ortswappen von Pflaumfeld für die Veröffentlichung in der aktuellen Kinderbilderbuchreihe zu verwenden.
Es werden folgende Auflagen festgelegt:
- Die Art der Verwendung des Wappens darf keine Vermutung aufkommen lassen, dass die das Wappen benutzende Stelle eine städtische Einrichtung sei.
- Die Wiedergabe des Ortswappens muss originalgetreu sein und den Regeln der Wappenkunde entsprechen. Erfolgt die Wiedergabe farbig, so muss sie den hierfür angewandten heraldischen Regeln entsprechen.
- Die Verwendung des Ortswappens in Zusammenhang mit jugendgefährdendem, gewaltverherrlichendem, rassistischem oder rechtswidrigem Handeln bzw. Verhalten etc. ist nicht gestattet.
- Die Stadt Gunzenhausen kann die Genehmigung bei begründeten Fällen jederzeit widerrufen.
- Der Stadt Gunzenhausen ist jeweils ein Buch, in dem das Wappen verwendet wird, kostenlos zu überlassen.
Für diese Genehmigung wird eine Gebühr in Höhe von 30 € gem. Nr. 20 Anlage 2 des kommunalen Kostenverzeichnisses erhoben.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.10.2020 10:38 Uhr