Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindergarten Frickenfelden“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 54/6, 364 (Teilfläche), beide Gemarkung Frickenfelden; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (9./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

  1. Im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 54/6 und 364 (Teilfläche), alle Gemarkung Frickenfelden, wird der Bebauungsplan „Kindergarten Frickenfelden“ zur Ausweisung einer Baufläche für einen Kindergartenneubau aufgestellt.

  1. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 3.900 m².

  1. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist ein qualifiziertes Planungsbüro auf Grundlage der gültigen HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2021 10:01 Uhr