Aufstellung eines Bebauungsplanes „Kindergarten Frickenfelden“ im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 54/6, 364 (Teilfläche), beide Gemarkung Frickenfelden; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (8./XV) des STADTRATES, 26.11.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 16.11.2020, lfd.-Nr. 55, beschließt der Stadtrat:

  1. Im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 54/6 und 364 (Teilfläche), Gemarkung Frickenfelden, wird der Bebauungsplan „Kindergarten Frickenfelden“ zur Ausweisung einer Baufläche für einen Kindergartenneubau aufgestellt.

  1. Die Gesamtfläche des Geltungsbereiches des Bebauungsplanes beträgt ca. 3.900 m².

  1. Mit der Erstellung des Bebauungsplanes ist ein qualifiziertes Planungsbüro auf Grundlage der gültigen HOAI zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.05.2021 11:21 Uhr