Neubau eines Mehrfamilienhauses, Baugrundstück Frankenmuther Straße, Gemarkung Gunzenhausen, Flur-Nr. 1505/65


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (9./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 16.11.2020

Beratungsreihenfolge

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der Befreiung von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet IIIa, 3. Änderung“ im Hinblick auf die Unterschreitung der Anzahl der in der Tiefgarage nachzuweisenden Stellplätze wird zugestimmt.

3.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Gunzenhausen Süd, Teilbaugebiet IIIa, 3. Änderung“ sind zu beachten und einzuhalten.


Herr Stadtrat Romanowski nimmt aufgrund persönlicher Beteiligung gem. Art. 49 Abs. 1 GO an der Beratung und Abstimmung nicht teil.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.03.2021 10:01 Uhr