Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Nord, Teilbaugebiet I“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche Abfallwirtschaftszentrum im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 715/120 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Alemannenstraße 26) zur Errichtung eines Recyclinghofes; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (12./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 20.01.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat,
gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 10:46 Uhr