Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 4. Änderung des Bebauungsplanes „Gunzenhausen Nord, Teilbaugebiet I“ durch Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanes zur Ausweisung einer Sondergebietsfläche Abfallwirtschaftszentrum im Bereich des Grundstücks Flur-Nr. 715/120 (Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen (Alemannenstraße 26) zur Errichtung eines Recyclinghofes; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (10./XV) des STADTRATES, 28.01.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Gemäß der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 20.01.2021, lfd.-Nr. 76, beschließt der Stadtrat gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungsplansatzung:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 22, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.03.2021 11:52 Uhr