Vollzug des Kommunalabgabengesetztes (KAG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gunzenhausen (EBS); Festsetzung und Erhebung der endgültigen Erschließungsbeiträge für die Erschließungsstraßen "Katzenwasen" im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof "Süd-Ost"; Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  7. Sitzung (18./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 12.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat beschließt, dass die gegenwärtige tatsächliche Ausbausituation der Erschließungsstraßen „Katzenwasen“ im Baugebiet Gunzenhausen-Schlungenhof „Süd-Ost“ trotz der Abweichungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

       Privatisierung und Entwidmung des südlich des Haidweihergrabens gelegenen Teilstücks
der östlichen Stichstraße und
       Errichtung eines Wendehammers am Ende der verbleibenden östlichen Stichstraße
nördlich des Haidweihergrabens

dem Planungswillen der Stadt Gunzenhausen entspricht und die Erschließungsanlagen damit als endgültig hergestellt gelten. Das sich durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergebende Bauprogramm wird entsprechend des tatsächlichen Ausbaus angepasst.

Die anteiligen Kosten für das privatisierte Teilstück der östlichen Stichstraße sowie die Kosten für den Wendehammer werden nicht auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.07.2021 08:29 Uhr