Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit dem Baugesetzbuch (BauGB) und der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Gunzenhausen (EBS); Festsetzung und Erhebung der endgültigen Erschließungsbeiträge für die Erschließungsstraßen "Katzenwasen" im Geltungsbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Gunzenhausen-Schlungenhof "Süd-Ost"; Planersetzender Beschluss gemäß § 125 Abs. 3 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  9. Sitzung (18./XV) des STADTRATES, 29.07.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 12.07.2021, lfd. Nr. 133 beschließt der Stadtrat, dass die gegenwärtige tatsächliche Ausbausituation der Erschließungsstraßen „Katzenwasen“ im Baugebiet Gunzenhausen-Schlungenhof „Süd-Ost“ trotz der Abweichungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes

       Privatisierung und Entwidmung des südlich des Haidweihergrabens gelegenen Teilstücks 
der östlichen Stichstraße und
       Errichtung eines Wendehammers am Ende der verbleibenden östlichen Stichstraße 
nördlich des Haidweihergrabens

dem Planungswillen der Stadt Gunzenhausen entspricht und die Erschließungsanlagen damit als endgültig hergestellt gelten. Das sich durch die Festsetzungen des Bebauungsplanes ergebende Bauprogramm wird entsprechend des tatsächlichen Ausbaus angepasst.

Die anteiligen Kosten für das privatisierte Teilstück der östlichen Stichstraße sowie die Kosten für den Wendehammer werden nicht auf die beitragspflichtigen Grundstückseigentümer umgelegt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 23, Dagegen: 0

Datenstand vom 05.08.2021 10:58 Uhr