Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Befristung der bestehenden Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I, II, III/1, III/2, IV, V, VI, VII zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2022; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2021, lfd. Nr. 170 beschließt der Stadtrat, die Geltungsdauer der Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I „Altstadtsanierung“; II „Hospet“; III/1 „Nördliche Altstadt“; III/2 „Nördliche Altstadt“; IV „Westliche Altstadt“; V „Kirchenviertel“; VI „Östliche Altstadt“; VII „Südliche Vorstadt“ auf den 31.12.2022 zu befristen. 

Nach Abschluss der notwendigen Vorarbeiten zur Evaluierung und Überarbeitung bzw. Anpassung der Sanierungsziele und Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sind dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt bzw. dem Stadtrat die Ergebnisse zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 10:27 Uhr