Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Befristung der bestehenden Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I, II, III/1, III/2, IV, V, VI, VII zur Verlängerung der Geltungsdauer der Sanierungssatzungen bis zum 31.12.2022; Beschlussfassung


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat, die Geltungsdauer der Sanierungssatzungen für die städtebaulichen Sanierungsgebiete I „Altstadtsanierung“; II „Hospet“; III/1 „Nördliche Altstadt“; III/2 „Nördliche Altstadt“; IV „Westliche Altstadt“; V „Kirchenviertel“; VI „Östliche Altstadt“; VII „Südliche Vorstadt“ auf den 31.12.2022 zu befristen. 

Nach Abschluss der notwendigen Vorarbeiten zur Evaluierung und Überarbeitung/Anpassung der Sanierungsziele und Abstimmung mit der Regierung von Mittelfranken sind dem Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt bzw. dem Stadtrat die Ergebnisse zur Beratung und Beschlussfassung vorzulegen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 08.12.2021 09:41 Uhr