Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 01.12.2021, lfd. Nr. 174 beschließt der Stadtrat:

Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 08.11.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 24, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2022 10:27 Uhr