Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt | 13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT | 01.12.2021 | ö | Beschliessend | 5.2 |
Stadtrat | 13. Sitzung (22./XV) des STADTRATES | 16.12.2021 | ö | Beschliessend | 6 |
Beschluss
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:
Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 08.11.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2
Datenstand vom 08.12.2021 09:41 Uhr