Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 7. Änderung des rechtsverbindlichen Bebauungsplans "Frickenfelden I" zur Ausweisung eines eingeschränkten Gewerbegebiets im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 281, 281/2, 281/3, alle Gemarkung Frickenfelden; Billigungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (24./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 01.12.2021

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat:

Der durch das Ingenieurbüro Christofori & Partner, Heilsbronn, erstellte Bebauungsplanentwurf mit Datum vom 08.11.2021 wird zustimmend zur Kenntnis genommen. 

Die Verwaltung wird beauftragt, die vorgezogene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß 
§ 3 Abs. 1 BauGB und die vorgezogene Behördenbeteiligung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Datenstand vom 08.12.2021 09:41 Uhr