Haushaltssatzung der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023; Rechtsaufsichtliche Genehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  2. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG, 16.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt dem Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 09.02.2023 – eingegangen am 16.02.2023 – mit dem die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Gunzenhausen rechtsaufsichtlich genehmigt wurde.

Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 erfolgte zwischenzeitlich im Altmühl-Boten vom 23.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.06.2023 08:24 Uhr