Haushaltssatzung der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023; Rechtsaufsichtliche Genehmigung
Daten angezeigt aus Sitzung: 2. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG, 16.03.2023
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung | 2. Sitzung (29./XV) des Ausschusses für HAUPTANGELEGENHEITEN, FINANZEN und DIGITALISIERUNG | 16.03.2023 | ö | Beschliessend | 5 |
Stadtrat | 3. Sitzung (40./XV) des STADTRATES | 27.03.2023 | ö | Beschliessend | 7 |
Beschluss
Der Ausschuss für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung empfiehlt dem Stadtrat:
Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 09.02.2023 – eingegangen am 16.02.2023 – mit dem die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Gunzenhausen rechtsaufsichtlich genehmigt wurde.
Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 erfolgte zwischenzeitlich im Altmühl-Boten vom 23.02.2023.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0
Datenstand vom 20.06.2023 08:24 Uhr