Haushaltssatzung der Stadt Gunzenhausen für das Haushaltsjahr 2023; Rechtsaufsichtliche Genehmigung


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (40./XV) des STADTRATES, 27.03.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Aufgrund der Empfehlung des Ausschusses für Hauptangelegenheiten, Finanzen und Digitalisierung (Beschluss Nr. 98 vom 16.03.2023) beschließt der Stadtrat:

Der Stadtrat nimmt Kenntnis vom Bescheid des Landratsamtes Weißenburg-Gunzenhausen vom 09.02.2023 – eingegangen am 16.02.2023 – mit dem die Haushaltssatzung 2023 der Stadt Gunzenhausen rechtsaufsichtlich genehmigt wurde.

Die amtliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2023 erfolgte zwischenzeitlich im Altmühl-Boten vom 23.02.2023.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.07.2023 08:55 Uhr