Teilabbruch der Garage mit Nebenraum und Errichtung eines Carports mit Nebenraum, Baugrundstück Raiffeisenstraße 12, Flur-Nr.: 641/18, Gemarkung Unterwurmbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  10. Sitzung (47./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 19.10.2023

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  1. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Unterwurmbach Nr. 1“ im Hinblick auf 
-die Überschreitung der Baugrenze und
-die Nichteinhaltung der Flächen für Garagen
wird zugestimmt.

  1. Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans „Unterwurmbach Nr. 1“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 9, Dagegen: 0

Datenstand vom 26.10.2023 13:10 Uhr