Bauherr: Evang.-Luth. Kirchengemeinde Gunzenhausen Herr Pfarrer Claus Bergmann Bauvorhaben: Lutherhaus Nutzungsänderung: Abstellraum in Aufenthaltsraum „Lutherstube“ Baugrundstück: Hensoltstraße 27a Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 489/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 15.06.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 6. Sitzung (15./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 15.06.2015 ö Beschliessend 3.1

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die erforderlichen Stellplätze sind auf dem Baugrundstück oder auf einem geeigneten Grundstück in dessen Nähe (max. Entfernung ca. 200 m) nachzuweisen. Soweit die erforderlichen Stellplätze nicht nachgewiesen werden können, können diese gemäß Art. 47 Abs. 3 Nr. 3 BayBO bei der Stadt Gunzenhausen abgelöst werden.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:22 Uhr