Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2 und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 16.11.2015 ö Beschliessend 6

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungs plansatzung zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr