Bauherr: ITB Gunzenhausen B. V. & Co. KG, vertr. durch TBB Ten Brinke Bauvorhaben: Neubau eines Lebensmittelfilialbetriebes Baugrundstück: Nürnberger Straße 58 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nrn.: 522, 522/3, 522/4


Daten angezeigt aus Sitzung:  13. Sitzung (22./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 09.12.2015

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

  2. Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Nürnberger Straße“ im Hinblick auf

    - die Überschreitung der max. zulässigen Firsthöhe,
    - die Überbauung der Fläche für Stellplätze, Garagen und Nebenanlagen und
    - die Überbauung der Grünfläche mit Baumpflanzungen

wird zugestimmt.
Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Vorhaben- und Erschließungsplans „Sondergebiet Einzelhandel Nürnberger Straße“ sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:13 Uhr