Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); 6. Änderung des Bebauungsplanes Gunzenhausen „Am Schießwasen, Teilbaugebiet Süd“ zur Änderung der Art der baulichen Nutzung in Bezug auf die Einschränkung, wonach in einem Teilbereich nur Lagerflächen und Lagergebäude ohne Dauerarbeitsplätze errichtet werden dürfen für den Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 1366, 1366/1, 1366/2, 1366/3, 1366/4, 1364, 1364/1, 1364/2, 1364/3, 1363, 1363/1, 1362, 1362/1, 1361, 1361/1, 1360, 1359, alle Gemarkung Gunzenhausen; Auswertung und Abwägung der frühzeitigen Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 5

Beschluss

Die frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung fand in der Zeit von Montag, 16.11.2015 bis Mittwoch, 16.12.2015 statt:

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung nimmt die eingegangenen Stellungnahmen bzw. Anregungen von 19 Trägern öffentlicher Belange zur Kenntnis.

Im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wurde eine Einwendung vorgebracht.

Die Handlungs- und Beschlussvorschläge des Stadtbauamtes vom 11.01.2016 werden zum Beschluss erhoben.

Die Verwaltung wird beauftragt, die Handlungs- und Beschlussvorschläge in den Bebauungsplanentwurf einarbeiten zu lassen und das Aufstellungsverfahren mit der öffentlichen Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB fortzuführen.

Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:12 Uhr