Bauherr: Nina Weiser, vertreten durch Frau Sigrid Niesta-Weiser Bauvorhaben: Errichtung eines Büro- und Geschäftsgebäudes mit Anwaltskanzlei, Praxisräumen und Apotheke Baugrundstück: An der Stemme 8 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1364/2
Daten angezeigt aus Sitzung: 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.01.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 20.01.2016 | ö | Beschliessend | 9.1 |
Beschluss
Aus Gründen des Immissionsschutzes ist entsprechend den künftigen Festsetzungen nachzuweisen, dass das Bauvorhaben hinsichtlich der Art der baulichen Nutzung die künftigen Festsetzungen der 6. Änderung des Bebauungsplans einhält.
verbundenen Festsetzungen (Firstrichtung und Dachneigung),
Abstimmungsergebnis
Mehrheitlich angenommen