Bauherr: Klinikum Altmühlfranken Gunzenhausen Bauvorhaben: Neubau, befristet auf 2 Jahre, einer Pflegestation als Interimsbau in Stahlsystembauweise Baugrundstück: Albert-Schweitzer-Straße 90 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 1515/2


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 20.01.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (23./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 20.01.2016 ö Beschliessend 9.2

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34 und 36 BauGB erteilt.

  1. Eine Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen gemäß Art. 63 BayBO wird befürwortet.

  2. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz sowie den Natur- und Umweltschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen

Datenstand vom 01.10.2020 11:12 Uhr