Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Frickenfelden Mühlstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6, 68/13, alle Gemarkung Frickenfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (64./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat die Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße“ vom 04.07.2024, öffentlich bekanntgemacht am 05.07.2024, aufzuheben und zu diesem Zweck die beigefügte Aufhebungssatzung zu erlassen und die Aufhebung öffentlich bekannt zu machen.

-siehe Anlage-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Dokumente
Aufhebung Satzung Veränderungssperre - Anlage zum Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2025 14:27 Uhr