Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufhebung der Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes "Frickenfelden Mühlstraße", im Bereich der Grundstücke Fl.-Nrn. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6, 68/13, alle Gemarkung Frickenfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (72./XV) des STADTRATES, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.03.2025, lfd.-Nr. 482, beschließt der Stadtrat die Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße“ vom 04.07.2024, öffentlich bekanntgemacht am 05.07.2024, aufzuheben und zu diesem Zweck die beigefügte Aufhebungssatzung zu erlassen und die Aufhebung öffentlich bekannt zu machen.

-siehe Anlage-

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 3

Dokumente
Aufhebung Satzung Mühlstraße - Anlage zum Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 05.05.2025 11:51 Uhr