Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße - Teil I“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6, 68/13 alle Gemarkung Frickenfelden; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (64./XV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN, STADTENTWICKLUNG und UMWELT, 17.03.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Der Ausschuss für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt empfiehlt dem Stadtrat gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuches i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße – Teil I“ zu beschließen:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 6, Dagegen: 2

Dokumente
Satzung Veränderungssperre - Anlage zum Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 28.04.2025 14:27 Uhr