Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Erlass einer Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße - Teil I“, im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 66/2, 68, 68/1, 68/2, 68/4, 68/6, 68/13 alle Gemarkung Frickenfelden; Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  3. Sitzung (72./XV) des STADTRATES, 27.03.2025

Beratungsreihenfolge

Beschluss

Entsprechend der Empfehlung des Ausschusses für Bauangelegenheiten, Stadtentwicklung und Umwelt vom 17.03.2025, lfd.-Nr. 484, beschließt der Stadtrat gemäß §§ 14 und 16 Baugesetzbuches i.V.m. Art. 23 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern folgende Satzung über die Veränderungssperre im Geltungsbereich des in Aufstellung befindlichen Bebauungsplanes „Frickenfelden Mühlstraße – Teil I“:

- siehe Anlage -

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 8

Dokumente
Satzung Veränderungssperre Mühlstraße - Anlage zum Beschluss (.pdf)

Datenstand vom 05.05.2025 11:51 Uhr