Bauherr: Raab Gerhard Bauvorhaben: Erweiterung eines Bürogebäudes Baugrundstück: Carlo-Loos-Straße 16 Gemarkung: Gunzenhausen Flur-Nr.: 544/3


Daten angezeigt aus Sitzung:  1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 18.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung 1. Sitzung (36./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG 18.01.2017 ö Beschliessend 5.1

Beschluss

1.        Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 31 und 36 BauGB erteilt.

2.        Der Ausnahme von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf die Erweiterung eines nichtstörenden Gewerbetriebs im Allgemeinen Wohngebiet wird zugestimmt.

3.        Den Befreiungen von den Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplans Gunzenhausen „Nord-Ost“ im Hinblick auf
- die Überschreitung der Baugrenze im Süd-Westen sowie die Nichteinhaltung des
  Abstands zur Straßenbegrenzungslinie mit den Garagen,
- die Nichteinhaltung der Dachform und Dachneigung (PD mit 5° anstatt SD mit 28-32°),
- die Nichteinhaltung der GRZ (0,69 anstatt 0,4) und
- die Nichteinhaltung des Sichtdreiecks
wird zugestimmt.

4.        Alle weiteren Festsetzungen des rechtsverbindlichen Bebauungsplanes „ Nord-Ost“ sind zu beachten und einzuhalten.

5.        Eine ggf. erforderliche Abweichung von den Abstandsflächenbestimmungen wird befürwortet.

6.        Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Brandschutz, sind zu beachten und einzuhalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 10:54 Uhr