Bauherr: Zehnder Manuel Bauvorhaben: Neubau eines Wohnhauses mit Nebengebäude Baugrundstück: Aha 134 Gemarkung: Aha Flur-Nr.: 70


Daten angezeigt aus Sitzung:  8. Sitzung (43./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 22.08.2017

Beratungsreihenfolge

Beschluss

  1. Das gemeindliche Einvernehmen wird gemäß §§ 34, 35 und 36 BauGB erteilt.

  1. Die Auflagen der Fachbehörden, ganz besonders im Hinblick auf den Immissions-, Natur- und Landschaftsschutz sowie die Wasserwirtschaft, sind zu beachten und einzuhalten.

  1. Veränderungen des natürlichen Geländes innerhalb des Baugrundstückes, wie in den Bauantragsunterlagen dargestellt, haben sich an den Grundstücksgrenzen zu den Nachbargrundstücken am Bestand zu orientieren. Abgrabungen oder Aufschüttungen und Stützwände, die Auswirkungen auf das Nachbargrundstück haben können, sind nicht zulässig.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 8, Dagegen: 0

Datenstand vom 01.10.2020 09:56 Uhr