Vollzug des Baugesetzbuches (BauGB); Aufstellung eines Vorhaben- und Erschließungsplanes mit Durchführungsvertrag gemäß § 12 BauGB zur Verlagerung des ALDI-Marktes von der Breslauer Straße in die Nürnberger Straße im Bereich der Grundstücke Flur-Nrn. 522/3 (westliche Teilfläche), 522/4, 522/2 und 522 (westliche Teilfläche), Gemarkung Gunzenhausen; Satzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG, 16.11.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
---|---|---|---|---|---|
Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung | 12. Sitzung (21./XIV) des Ausschusses für BAUANGELEGENHEITEN und STADTENTWICKLUNG | 16.11.2015 | ö | Beschliessend | 6 |
Beschluss
Der Ausschuss für Bauangelegenheiten und Stadtentwicklung empfiehlt dem Stadtrat, gemäß § 10 Abs. 1 BauGB folgende Bebauungs
plansatzung zu beschließen:
- siehe Anlage -
Abstimmungsergebnis
Einstimmig angenommen
Datenstand vom 01.10.2020 11:14 Uhr