Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern vom 26.10.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Haimhausen) Sitzung des Gemeinderates 16.12.2021 ö 1.2.15

Sachverhalt

Die Handwerkskammer für München und Oberbayern hat folgende Stellungnahme abgegeben:

„…die Handwerkskammer für München und Oberbayern …nimmt die in der Gemeinderatssitzung vom 14. Oktober 2021 beschlossenen Abwägungsergebnisse sowie die in diesem Zusammenhang erfolgten Anpassungen an den Planentwürfen im Zuge des vorausgegangenen Beteiligungsverfahrens zur Kenntnis. Unsere Äußerungen von September 2021 im Rahmen der Stellungnahme im frühzeitigen Beteiligungsverfahren werden prinzipiell aufrechterhalten und sind auch weiterhin als gültig zu betrachten.“

Abwägung:
Das genannte Schreiben vom 13.09.2021 wurde im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 4 Abs. 1 BauGB in der Gemeinderatssitzung am 14.10.2021 (TOP 1.1.1) bereits behandelt und abgewogen (siehe Kursivdruck).

Mit der vorbereitenden Bauleitplanung sind keine negativen Auswirkungen auf einzelbetriebliche Interessen zu erwarten.

Beschluss

Der Gemeinderat nimmt die Stellungnahme der Handwerkskammer für München und Oberbayern zur Kenntnis und macht sich die Abwägung zu Eigen. Weitere Änderungen im Teilflächennutzungsplan sind nicht veranlasst. Der Plan wird festgestellt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 4

Datenstand vom 24.01.2022 10:47 Uhr